Achtzehn Masten gefördert, drei funken
Von 18 geförderten Mobilfunkmasten in Nordrhein-Westfalen sind drei in Betrieb, und kein einziges Projekt hat die vorgeschriebene 14-Monatsfrist eingehalten.
Was ist passiert?
Auch im bevölkerungsreichsten Bundesland gibt es noch Gegenden, in denen das Handy kein mobiles Internet findet. Um solche Funklöcher zu schließen, gründete der Bund 2021 die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG), eine Tochter des bundeseigenen Mautbetreibers Toll Collect. Selbst baut sie keine Masten. Sie sucht Standorte, erlässt Förderbescheide und vermittelt zwischen Kommunen und Grundstückseigentümern. Die Türme errichten private Firmen, die Technik bringen danach die Netzbetreiber ein.
Wie weit das in NRW gediehen ist, wollte ein Landtagsabgeordneter im September 2026 wissen. Die Antwort der Landesregierung vom 6. Oktober 2026 fiel kurz aus. Im Land werden 18 Projekte gefördert. Sechs Masten stehen, drei davon senden. Rechnerisch funkt damit jeder sechste geförderte Standort (3 von 18).
Dabei schreibt jeder Förderbescheid vor, dass die Anlage binnen 14 Monaten errichtet und ans Netz gebracht wird. Andernfalls soll die Förderung verfallen. In NRW hat kein einziges Projekt diese Frist gehalten. Ob das Geld deshalb gestrichen oder per Ausnahme weiter gewährt wurde, kann die Landesregierung nicht sagen. Ein spezielles Reporting zu Ausnahmegenehmigungen sei nicht vorgesehen, man werde in regelmäßigen Austauschterminen informiert. Selbst die Zahlen für ihre Antwort musste die Landesregierung bei der MIG erfragen, weil sie nach eigener Darstellung nicht die verfahrensführende Stelle ist. Gleichzeitig unterstützt das Land die Vorhaben mit eigens geförderten Koordinatorinnen und Koordinatoren in Kreisen und kreisfreien Städten.
Bundesweit sieht es laut der Anfrage, die sich auf einen Bericht des Bundesrechnungshofs beruft, kaum anders aus. Von 267 geförderten Projekten waren im Mai 2026 fünf in Betrieb, Ausnahmen von der Frist soll die MIG in sämtlichen Fällen erteilt haben. Für die Gesellschaft selbst flossen demnach von 2020 bis 2025 rund 97,4 Mio. Euro. Das wären knapp 19,5 Mio. Euro Aufwand je funkendem Mast (97,4 Mio. Euro geteilt durch 5). Als Bremsen nennt die Anfrage lange Genehmigungsverfahren sowie fehlende Strom- und Datenanschlüsse an abgelegenen Standorten. Welche davon in NRW greifen, bleibt in der Antwort offen.
Kritik
Eine Frist, die ausnahmslos gerissen wird, ist keine Bedingung mehr, sondern bloße Zierde im Förderbescheid. Wer Fördergeld an eine Umsetzungsfrist knüpft, muss deren Einhaltung prüfen und die Mittel notfalls zurückholen. Dass das Land eigene Koordinatoren finanziert, aber nicht weiß, ob für seine 18 Projekte Ausnahmen gewährt wurden, zeigt eine Förderung ohne wirksame Kontrolle. Bund und Land hätten von Beginn an eine verbindliche Berichtspflicht zu Fristen und Ausnahmen vereinbaren müssen.
Drucksache 18/21598: Antwort, Landtag Nordrhein-Westfalen, 6. Oktober 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.