Staatsbilanz

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Agrarministerium verschweigt Hälfte der Beraterkosten

Das Bundesagrarministerium gab 2020 bis 2022 rund 7 Millionen Euro für externe Berater aus, dem Parlament nannte es nur 3,4 Millionen

Was ist passiert?

Bundesministerien holen sich regelmäßig externe Berater ins Haus. Damit der Haushaltsausschuss des Bundestages den Überblick behält, melden die Ressorts ihre Beraterverträge jährlich an das Bundesfinanzministerium, das dem Parlament darüber berichtet. Der Bundesrechnungshof hat geprüft, wie das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat damit umgeht.

Für die Jahre 2020 bis 2022 meldete das Ministerium 38 Verträge über 3,4 Mio. Euro. Sieben weitere Verträge über 3,6 Mio. Euro tauchten im Bericht nicht auf. Was fehlte, war im Schnitt deutlich größer als das Gemeldete: Ein gemeldeter Vertrag lag bei rund 89.000 Euro (3,4 Mio. : 38), ein fehlender bei rund 514.000 Euro (3,6 Mio. : 7), also beim knapp Sechsfachen. Das Parlament bekam so weniger als die Hälfte des tatsächlichen Volumens zu sehen.

Ob die Berater überhaupt nötig waren, wurde selten ernsthaft gefragt. In 10 von 15 geprüften Verträgen genügte der pauschale Hinweis auf fehlenden Sachverstand im eigenen Haus. Für Beratung zur Digitalisierung ländlicher Räume zahlte das Ministerium 2024 25.000 Euro, weil die Fachkompetenz noch nicht aufgebaut sei. 2025 erhielt derselbe Auftragnehmer erneut den Auftrag, mit gleichlautender Begründung. In einem anderen Fall half ein Berater für 200 Euro je Stunde zuzüglich Umsatzsteuer dabei, Einladungsschreiben zu überarbeiten. In 8 der 15 Fälle fehlte eine ordentliche Wirtschaftlichkeitsuntersuchung.

Neu ist das nicht. Schon 2022 versicherte das Ministerium dem Rechnungsprüfungsausschuss, eine Hausanordnung verpflichte die Fachreferate zu solchen Untersuchungen. Erlassen wurde sie nie. Nun soll sie kommen, die Freigabe durch die Hausleitung stand zum Zeitpunkt der Prüfung aber noch aus.

Ein Beratungsunternehmen erhält zudem pauschal 220 Euro je Mitarbeiter und Dienstreisetag. Ob jemand gerade am eigenen Unternehmensstandort arbeitet und damit gar keinen Anspruch auf Reisekosten hat, prüft das Ministerium nicht. Zu dieser Kritik äußerte es sich nicht.

Kritik

Wer Berater bezahlt, muss vorher belegen, dass weder das eigene Haus noch die nachgeordneten Behörden die Aufgabe selbst erledigen können; ein Textbaustein reicht dafür nicht. Wer Jahr für Jahr dieselbe Wissenslücke einkauft, statt sie mit eigenem Personal zu schließen, zahlt dauerhaft drauf. Dass mehr als die Hälfte des Vertragsvolumens im Bericht an das Parlament fehlte und eine zugesagte Anordnung nie erschien, untergräbt die Kontrolle über genau diese Ausgaben. Das Ministerium hätte die Kompetenz selbst aufbauen und Reisepauschalen nur nach Prüfung des Anspruchs zahlen müssen.

Externe Beratungsleistungen beim Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), Bundesrechnungshof, 28. Januar 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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