Staatsbilanz

Bund/Weitere/Fehlender Bedarf

Arbeitsagentur zahlt Kurse ohne Jobaussicht

Die Bundesagentur für Arbeit zahlte 2024 bundesweit 1,9 Mrd. Euro für Kurse Arbeitsloser, belegte aber nur in 38 von 119 Fällen, dass es Jobs gibt

Was ist passiert?

Wer arbeitslos ist, kann sich von der Bundesagentur für Arbeit eine Weiterbildung bezahlen lassen. Neben Umschulungen fördert sie per Bildungsgutschein auch kürzere Lehrgänge ohne anerkannten Berufsabschluss, etwa zur Schutz- und Sicherheitsfachkraft, für eine Schweißerprüfbescheinigung oder für IT-Kenntnisse. 2024 gab die Bundesagentur für berufliche Weiterbildung insgesamt 1,9 Mrd. Euro aus, nach 1,5 Mrd. Euro im Jahr davor. Wie viel davon in die kurzen Lehrgänge floss, weist ihr Haushalt nicht getrennt aus.

Die Regeln sind eigentlich streng. Gefördert werden darf nur, was für eine neue Stelle nötig ist. Arbeitslosigkeit allein genügt laut der eigenen Weisung der Bundesagentur nicht. Der Bundesrechnungshof zog 119 Förderfälle, die Anfang 2024 endeten. Nur in 38 davon hatten die Vermittler nachvollziehbar notiert, dass die erlernten Kenntnisse am Arbeitsmarkt gefragt sind. In 58 Fällen stand lediglich die Floskel, die Förderung verbessere die Chancen. In 23 Fällen stand gar nichts. Ob die Teilnehmer für Kurs und Zieljob geeignet waren, war nur in 39 Fällen individuell begründet.

Das Ergebnis fiel entsprechend aus. Drei Monate nach Kursende hatten 36 Prozent der Geförderten Arbeit. War der Bedarf am Arbeitsmarkt dokumentiert, waren es 45 Prozent, ohne jede Begründung nur 21 Prozent. Noch deutlicher war der Unterschied zwischen den Arbeitsagenturen. In Agentur B fanden 17 von 25 Teilnehmern eine Stelle, in Agentur C nur 4 von 25. Dort kamen auf jeden Teilnehmer mit Job mehr als fünf ohne (21 geteilt durch 4). Die Vermittler nannten als Grund vor allem fehlende Zeit.

Geschönt werden kann zudem die eigene Statistik. Im IT-System ist das Feld zum Kursergebnis von vornherein auf „Erfolgreiche Teilnahme“ gestellt. Bei mehr als 20 Prozent der Fälle stand dort ein Erfolg, den die übrige Akte nicht belegte. Der Rechnungshof empfahl, die Vorbelegung zu streichen. Die Bundesagentur lehnte dies mit Verweis auf den Programmieraufwand ab. Stattdessen sollen die Regionaldirektionen für eine genauere Erfassung sensibilisiert werden. Für die Förderentscheidungen selbst hat sie einen „Fördercheck“, neue Weisungen und mehr Fachaufsicht angekündigt.

Kritik

Wer Weiterbildungen bezahlt, ohne zu prüfen, ob es für die erlernten Kenntnisse Stellen gibt, verteilt Beitrags- und Steuergeld auf gut Glück. Arbeitslosen bringt ein Kurs ohne Nachfrage keinen Job, sondern im schlimmsten Fall nur eine längere Zeit ohne Arbeit. Die Bundesagentur hätte ihre eigenen Regeln von Anfang an durchsetzen müssen, wie es Agentur B mit sichtbar besserem Ergebnis vorgemacht hat. Dass sie ein vorbelegtes Erfolgsfeld wegen des Programmieraufwands beibehält, passt dazu: Bei Ausgaben in Milliardenhöhe muss sie wissen, was das Geld tatsächlich bewirkt.

Förderung nicht abschlussorientierter Weiterbildungen durch die Bundesagentur für Arbeit nach § 81 SGB III, Bundesrechnungshof, 30. Juni 2025. Zahlen gegen das Dokument geprüft. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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