Auswärtiges Amt verdreifacht Computerschutz ohne Plan
Das Auswärtige Amt in Berlin plant 219 statt 64,8 Millionen Euro für den Schutz seiner Computer, doch für 166,4 Millionen fehlt ein Zweck
Was ist passiert?
Das Auswärtige Amt unterhält neben seiner Zentrale in Berlin und einem Dienstsitz in Bonn 225 Auslandsvertretungen. Seit einer Grundgesetzänderung im März 2025 gehören Ausgaben für den Schutz der IT-Systeme des Bundes zu den Posten, die teilweise von der Schuldenregel ausgenommen sind. Für diese Ausgaben schuf das Ministerium im Haushalt eine eigene Titelgruppe.
Im zweiten Haushaltsentwurf 2025 standen dort 64,8 Millionen Euro. Für 2026 sollen es 219 Millionen Euro sein, mehr als das Dreifache. Der Posten für Geschäftsbedarf, Software und Wartung wächst von 0,5 auf 16,9 Millionen Euro und damit auf das 34-Fache. Für IT-Aufträge und Dienstleistungen sind statt 31,2 nun 124,2 Millionen Euro eingeplant. 95 Millionen Euro des neuen Betrags stammen nach Angaben des Ministeriums aus Umschichtungen anderer Titel desselben Kapitels.
Der Bundesrechnungshof wollte wissen, wofür das Geld konkret gebraucht wird. Die Projektliste, die das Ministerium im Juli 2025 vorlegte, erfasst nur zwei der fünf Titel und kommt zusammen auf 52,6 Millionen Euro. Beim größten Posten stehen 124,2 Millionen Euro im Entwurf, auf der Liste dagegen nur 20 Millionen Euro. Von jedem eingeplanten Euro ist damit rechnerisch nur knapp ein Viertel mit einem Projekt hinterlegt (52,6 von 219 Millionen Euro). Für 166,4 Millionen Euro fehlt eine Zuordnung.
Das Ministerium verwies darauf, in drei Titeln stünden Verwaltungskosten, etwa Wartungsgebühren sowie Miete und Bewirtschaftung von Rechenzentren, die es bislang keinem Projekt zugeordnet habe. Außerdem sei der Begriff „Ausgaben für Cybersicherheit“ noch nicht konkretisiert, Zuschnitt und Zuordnung seien „weiterhin im Prozess“. Geplant wird also die Verdreifachung eines Budgets, dessen Inhalt das Haus selbst noch nicht festgelegt hat. Nach den Vorgaben des Finanzministeriums dürfen nur Ausgaben angerechnet werden, die unmittelbar dem Schutz der IT dienen. Ob das hier durchweg zutrifft, konnte der Bundesrechnungshof nicht erkennen.
Kritik
Wer seinen Etat für Cybersicherheit verdreifacht, muss vorher wissen, was er damit beschaffen will. Hier steht die Summe fest, während für drei Viertel davon keine Projekte benannt sind. Ob Mieten für Rechenzentren unmittelbar die Verteidigungsfähigkeit im Cyberraum stärken, ist zumindest fraglich, und ohne klare Abgrenzung lädt die Ausnahme von der Schuldenregel dazu ein, gewöhnliche IT-Kosten umzubuchen. Der Ansatz hätte auf die belegten Projekte beschränkt und der Rest erst nach einer verbindlichen Definition freigegeben werden müssen.
Information über die Entwicklung des Einzelplans 05 (Auswärtiges Amt) für die Beratungen zum Bundeshaushalt 2026, Bundesrechnungshof, 23. September 2025. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.