Staatsbilanz

Bund/Weitere/Fehlender Bedarf

Bonus für alle Chefs der Handelskammern im Ausland

Das Bundeswirtschaftsministerium zahlt 57,5 Mio. Euro für Handelskammern in 93 Ländern, deren Chefs alle 15 Prozent Bonus auch für Routine bekommen

Was ist passiert?

Deutsche Auslandshandelskammern sollen Unternehmen den Weg in fremde Märkte ebnen. Das Netz umfasst 62 Kammern sowie 26 Delegationen und Repräsentanzen in 93 Staaten und wird von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) koordiniert. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte dafür 2023 rund 57,5 Mio. Euro veranschlagt und trug damit knapp ein Viertel der förderfähigen Ausgaben. Ein erheblicher Teil dieser Ausgaben sind die Gehälter der Geschäftsführenden.

Als Maßstab dafür nimmt die DIHK nach eigener Darstellung die Besoldung von Bundesbeamten im Ausland. Die Messlatte legt sie allerdings großzügig: Bei Besoldungsgruppe A 16 rechnet sie stets mit der höchsten Erfahrungsstufe, unabhängig vom Werdegang. Trotzdem lagen an zwei von vier geprüften Standorten die Gehälter darüber. Am Standort II erhielt die Geschäftsführung monatlich 15.020 Euro aus Grundgehalt und Auslandszuschlag, der Vergleichswert lag bei 13.342 Euro. Das sind 1.678 Euro im Monat, also gut 20.000 Euro im Jahr (1.678 × 12), über dem eigenen Deckel.

Hinzu kommt ein Leistungsentgelt von 15 Prozent des Jahresgehalts, das der Bund anteilig mitbezahlt. Alle vier Geschäftsführenden bekamen es. Am Standort II galt das Ziel „Sicherheit am Standort“ als erreicht, weil ein Selbstaudit vorgelegt wurde. Für „interne Organisation“ reichten die Fortsetzung der Gehaltsanpassung und flexible Arbeitszeiten. Die Vorgaben für 2024 lagen teils weit unter dem längst Erreichten: Statt 18 Delegationsreisen wie 2022 war nur noch eine geplant, statt 10.000 Anfragen nur 7.000.

Zwei Geschäftsführenden erstattete die DIHK zudem die Steuern im Sitzland, obwohl die Doppelbesteuerungsabkommen Gehälter öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber nur in einem Staat besteuern lassen. Einer bekam Kindergeldersatz von 250 Euro zuzüglich Steuern, ohne dass ein Anspruch erkennbar war. Und von 395 geprüften Bar- und Reisekostenbelegen war knapp ein Drittel fehlerhaft.

Die DIHK sieht sich innerhalb der 2009 vereinbarten Gesamtobergrenze frei, ihre Geschäftsführenden seien schließlich keine Beamten. Einen Schaden für den Bund erkennt sie nicht. Das Ministerium, das die Aufsicht führt, verzichtete auf eine Stellungnahme.

Kritik

Eine Prämie, die jeder bekommt und die schon für das Einreichen eines Audits fällig wird, ist kein Leistungsanreiz, sondern ein verdecktes Festgehalt auf Kosten der Steuerzahler. Wer sich selbst am Beamtenrecht misst, muss diesen Maßstab auch einhalten und darf ihn nicht nach oben überschreiten. Das Bundeswirtschaftsministerium hätte längst klare Gehaltsgrenzen vorgeben und die seit 2009 unveränderte Obergrenze überprüfen müssen, statt sich aus der Verantwortung zu ziehen. Leistungsentgelte sollte es nur noch für anspruchsvolle Ziele geben, die über dem bereits Erreichten liegen.

Förderung des Netzes von Auslandshandelskammern, Delegationen und Repräsentanzen über die Deutsche Industrie- und Handelskammer - Kapitel 0904 Titel 687 02 - Teil II: Ordnungsgemäße und wirtschaftliche Verwendung der Zuwendungen für ausgewählte Ausgaben, Bundesrechnungshof, 10. Januar 2025. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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