Bürgergeld: Bund zählt Berichte, liest sie nicht
Das Bundesarbeitsministerium prüft bei 104 Bürgergeld-Ämtern nur, ob ein Bericht kommt, obwohl fast jedes vierte keinen Plan gegen Fehler hat
Was ist passiert?
In Deutschland zahlen 404 Jobcenter das Bürgergeld aus. 104 davon betreiben Städte und Kreise allein, ohne die Bundesagentur für Arbeit, als sogenannte zugelassene kommunale Träger. Die Aufsicht über sie haben die Länder. Den weitaus größten Teil der Bürgergeld-Ausgaben trägt der Bund. Damit diese Behörden das Recht korrekt und einheitlich anwenden, sollen sie sich selbst kontrollieren, mit einer internen Fachaufsicht.
Wie gut das gelingt, wollte der Bundesrechnungshof wissen und befragte 30 dieser Jobcenter aus 13 Ländern. Das Ergebnis fiel ernüchternd aus. 23 Prozent hatten überhaupt kein Konzept für ihre Kontrollen, das sind rund sieben der 30 Jobcenter (30 × 0,23). Nur 27 Prozent, also rund acht, hatten vorher untersucht, wo die größten Fehlerrisiken liegen. Vorgaben der Länder zur Fachaufsicht gab es nach Auskunft der Jobcenter nirgends.
Vier Jobcenter sahen sich die Prüfer vor Ort genauer an. In einem war die Teamleitung eines Vermittlungsteams seit geraumer Zeit unbesetzt, die vorgeschriebenen Gegenzeichnungen übernahm niemand. Ein anderes besaß ein Prüfschema aus dem Jahr 2011, wandte es aber nicht mehr an. Dort vergaben Teamleitungen in der Arbeitsvermittlung zudem Punkte von 1 bis 5 für geprüfte Fälle, ohne jede Regel, wann welche Punktzahl fällig ist. Ob gefundene Fehler behoben wurden, hielt mehr als eines der Jobcenter nicht systematisch nach. In einem fanden sich dazu allenfalls handschriftliche Notizen in den Akten.
Und der Bund? Das Bundesarbeitsministerium lässt sich von jedem kommunalen Jobcenter jährlich einen Bericht über dessen Kontrollsystem schicken. Was darin stehen soll, hat es nie festgelegt. Ausgewertet wurde lediglich, ob ein Bericht eingegangen war. Zur Kontrolle nutzte das Ministerium die Papiere nicht. Vorgaben könne es weder den Jobcentern noch den Ländern machen, teilte es mit. Inhaltliche Vorgaben für die Berichte wolle es ebenfalls nicht machen. Immerhin sagte es zu, mit den Ländern über eine gemeinsame Erklärung zur Fachaufsicht zu sprechen.
Kritik
Wer den größten Teil des Bürgergelds bezahlt, darf sich nicht damit begnügen, dass jährlich ein Bericht eingeht. Das Bundesarbeitsministerium hätte längst festlegen können, was in diesen Berichten stehen muss, und sie dann auch tatsächlich auswerten sollen. Bund und Länder müssen sich auf verbindliche Mindeststandards einigen, damit kein Jobcenter mehr ohne Kontrollkonzept arbeitet. Solange niemand nachhält, ob Fehler behoben werden, weiß auch niemand, wie viel Steuergeld falsch ausgezahlt wird.
Wahrnehmung der Fachaufsicht im SGB II: Interne Fachaufsicht bei zugelassenen kommunalen Trägern, Bundesrechnungshof, 15. Oktober 2025. Zahlen gegen das Dokument geprüft. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.