Bürgergeld ohne Blick aufs Eigenheim
Der Bund zahlt Hilfe für Arbeitslose, doch bundesweit prüften die Ämter bei sieben von zehn fraglichen Häusern der Empfänger nicht, was sie wert sind
Was ist passiert?
Wer Bürgergeld beantragt, soll zuerst auf Eigenes zurückgreifen. So sieht es das Zweite Sozialgesetzbuch vor: Leistungen gibt es nur, soweit jemand seinen Lebensunterhalt nicht selbst sichern kann. Dazu zählt neben dem Einkommen auch Vermögen, etwa ein Haus oder Erspartes. Ob die Jobcenter, die die Bundesagentur für Arbeit gemeinsam mit den Kommunen betreibt, das auch nachprüfen, hat der Bundesrechnungshof in 369 Fällen aus 168 Jobcentern untersucht. Sein Bericht vom Juni 2026 fällt ernüchternd aus.
In 140 Fällen besaßen die Leistungsbezieher eine Immobilie. Bei einem Viertel davon lag nicht einmal ein Nachweis über die Wohnfläche vor. Bei 105 Häusern und Wohnungen hätte das Jobcenter den Verkehrswert ermitteln müssen, weil sie zu groß waren oder nicht selbst bewohnt wurden. In 72 Fällen unterblieb das, also in rund sieben von zehn. Im ersten Jahr des Leistungsbezugs ist ein selbst bewohntes Eigenheim unabhängig von seiner Größe geschützt, das erlaubt das Gesetz. Doch kein Jobcenter forderte die Wertnachweise vorsorglich an, um nach Ablauf dieser Karenzzeit gleich prüfen zu können. So wird der Wert, wenn überhaupt, erst verspätet geklärt, und der Bund trägt die höheren Ausgaben nach Einschätzung der Prüfer entsprechend länger.
Neu ist das Problem nicht. Schon 2005, 2007 und 2011 hatte der Rechnungshof die Vermögensprüfung in den Jobcentern beanstandet. 2011 fehlten in 48 Prozent der Eigenheimfälle die Flächennachweise, 2024 waren es noch 25 Prozent. Das ist ein Fortschritt, aber nach 13 Jahren ein bescheidener.
Einen Überblick, wie viele Leistungsbezieher überhaupt Vermögen haben, besitzt die Bundesagentur nicht. Den seit April 2024 vorgeschriebenen elektronischen Vermögensrechner nutzen die Jobcenter nur bei Neuanträgen. In 159 von 173 laufenden Fällen mit Kapitalvermögen war dort nichts erfasst. Eine Statistik hält die Bundesagentur trotzdem für entbehrlich, weil Vermögen in der Praxis nur geringe Auswirkungen habe. Belegen lässt sich diese Einschätzung nicht, denn gezählt wurde nie.
Kritik
Wer Steuergeld nach Bedürftigkeit verteilt, muss die Bedürftigkeit auch prüfen. Dass Jobcenter in sieben von zehn Fällen den Wert einer Immobilie nicht ermitteln, ist nach vier Prüfungen in rund zwei Jahrzehnten keine Panne mehr, sondern Gewohnheit. Die Nachweise gehören gleich bei Antragstellung angefordert, Fälle mit Vermögen gehören erfasst und gezielt kontrolliert. Wie viel Geld bisher ohne Grund geflossen ist, kann heute niemand sagen, und genau darin liegt das Versäumnis.
Berücksichtigung von Vermögen bei der Leistungsgewährung im SGB II, Bundesrechnungshof, 17. Juni 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.