Bund bezahlt Sprachkurs als Lesekurs
In 84 von 166 Fällen zahlte der Bund bei vier deutschen Jobcentern Lese- und Rechenkurse für Geflüchtete, die nur Deutsch lernen mussten
Was ist passiert?
Seit 2016 dürfen Jobcenter Arbeitslosen helfen, die nicht richtig lesen, schreiben oder rechnen können oder mit dem Computer nicht zurechtkommen. Solche Grundkompetenzen sollen den Weg in eine Weiterbildung oder einen Job ebnen. Deutschunterricht gehört ausdrücklich nicht dazu, denn dafür gibt es die Integrationskurse. Bezahlt wird die Förderung aus dem Bundeshaushalt.
Der Bundesrechnungshof hat bei vier Jobcentern nachgesehen, wie das in der Praxis aussieht. Er prüfte 166 von 241 Förderfällen aus den Jahren 2022 und 2023. In 84 Fällen, also knapp der Hälfte, war die Förderung nicht notwendig. 69 Geförderte konnten lesen, schreiben und rechnen, ihnen fehlte nur die deutsche Sprache. Meist waren es Geflüchtete aus der Ukraine, die bis zu neun Monate auf einen Platz im Integrationskurs warteten. Die Jobcenter notierten kurzerhand „Deutsch i. V. m. Lesen und Schreiben“ als Bedarf, und die Bildungsträger nahmen die Teilnehmer gern auf.
Wie solche Kurse aussahen, zeigt Jobcenter A: Ein fünfwöchiges Modul bestand aus 160 Stunden Deutsch ohne Berufsbezug und 40 Stunden nicht näher beschriebener Schlüsselkompetenzen. Vier Fünftel des Unterrichts waren damit Sprachkurs. Auf die kostenlosen Online-Sprachangebote des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge wies kein Jobcenter auch nur ein einziges Mal hin.
Besonders anschaulich ist ein Fall aus Jobcenter C. Eine studierte Psychologin aus der Ukraine besuchte von November 2022 bis Juli 2023 eine Grundkompetenzmaßnahme. Das Jobcenter zahlte 5.400 Euro, rund 600 Euro je Monat. Die angestrebte Sprachprüfung bestand sie nicht, im Integrationskurs saß sie erst ab Februar 2024. Allen 50 geprüften Geförderten schrieb dasselbe Jobcenter zudem vor, bei welchem Träger sie ihren Bildungsgutschein einzulösen hatten, obwohl ihnen die freie Wahl zusteht.
Die Jobcenter verwiesen auf den Ansturm nach Kriegsbeginn und den Wunsch, schnell zu helfen. Das klingt verständlich, ändert aber nichts an der Rechtslage. Aufgefallen war intern niemandem etwas, denn die Fachaufsicht schaute sich diese Förderungen allenfalls vereinzelt an. Seit 2025 sind die Arbeitsagenturen zuständig, die Bundesagentur kündigte Schulungen und ein verpflichtendes Prüfraster an.
Kritik
Wer einen Sprachkurs unter dem Namen einer anderen Förderung bucht, gibt Geld aus, das dafür gar nicht vorgesehen ist. Dass dies in fast jedem zweiten geprüften Fall geschah und keiner Kontrolle auffiel, spricht gegen die Aufsicht in den Jobcentern. Statt teure Lehrgänge zu bezahlen, hätten die Jobcenter auf die vorhandenen kostenlosen Angebote verweisen und die Geflüchteten zügig in die Integrationskurse bringen müssen. Die angekündigten Schulungen und Prüfraster müssen nun auch wirklich verhindern, dass Fördergeld nach Gutdünken umetikettiert wird.
Förderung von Grundkompetenzen als berufliche Weiterbildung im Rechtskreis des SGB II, Bundesrechnungshof, 19. November 2025. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.