Bund bindet bis zu 8,8 Milliarden für Firmenanteile
Für Anteile an der Firma KNDS bewilligte der Bund außerplanmäßig bis zu 8,8 Milliarden Euro, obwohl im Haushalt nichts eingeplant war
Was ist passiert?
Was der Bund im laufenden Jahr zusätzlich zum Haushaltsplan ausgibt, meldet das Bundesfinanzministerium dem Bundestag vierteljährlich in einer Liste. Für das zweite Quartal 2026 liest sich diese Liste über weite Strecken wie eine Sammlung von Rundungsfehlern: 431.000 Euro mehr für den Beitrag an die Weltgesundheitsorganisation wegen des Wechselkurses, 37.000 Euro für neu eingetretene Versorgungsfälle, 6.000 Euro für eine Versorgungsrücklage.
Mitten zwischen diesen Kleinbeträgen steht ein neuer Titel im Etat des Verteidigungsministeriums, ausgerechnet im Kapitel für Bundeswehrverwaltung, Universitäten der Bundeswehr und Militärseelsorge. Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau sollen Anteile an der KNDS N. V. erworben werden. Im Haushaltsplan 2026 war dafür kein Euro vorgesehen. Das Finanzministerium bewilligte außerplanmäßig 173 Mio. Euro für das laufende Jahr und dazu eine Verpflichtungsermächtigung über bis zu 8,584 Mrd. Euro.
Der Zahlungsplan ist bemerkenswert. Von 2027 bis 2030 sollen jährlich bis zu 346 Mio. Euro fällig werden, zusammen also bis zu 1,384 Mrd. Euro. Der große Rest von 7,2 Mrd. Euro steht schlicht unter „künftigen Haushaltsjahren“. Rund 84 Prozent der Verpflichtung (7,2 von 8,584 Mrd. Euro) tragen damit keine Jahreszahl. Zum Vergleich: Die Unterkunft für 2.000 deutsche Soldaten in Litauen, die in derselben Liste auftaucht, schlägt mit 514 Mio. Euro zu Buche (60 Mio. Euro Ausgabe plus 454 Mio. Euro Verpflichtungsermächtigung). Der KNDS-Einstieg ist mit zusammen rund 8,76 Mrd. Euro etwa 17-mal so groß.
Als Begründung genügt der Verwaltung ein einziger Satz: Erwerb von Anteilen an der KNDS N. V. über die KfW. Bundestag und Bundesrat wurden per Schreiben vom 23. Juni 2026 unterrichtet. Mehr Erklärung hielt man offenbar nicht für nötig, um künftige Haushalte mit Milliarden zu binden.
Kritik
Eine Staatsbeteiligung in Milliardenhöhe ist keine Wechselkursschwankung, sondern eine Grundsatzentscheidung, die in den regulären Haushalt und in die ordentliche Beratung des Parlaments gehört. Stattdessen hat der Bund sich außerplanmäßig zu fast 8,8 Mrd. Euro verpflichtet und den weitaus größten Teil ohne Jahreszahl in die Zukunft geschoben. Wer so wirtschaftet, legt die Lasten auf Haushalte, über die noch niemand beraten hat. Ob Steuergeld im Verteidigungsetat für Firmenanteile besser angelegt ist als in der Truppe selbst, hätte vorher offen abgewogen werden müssen.
Unterrichtung: Haushaltsführung 2026 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im zweiten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2026, Weitere Bundestagsdrucksachen, 28. Juli 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.