Bund fördert Handwerker, die ohnehin kommen
Der Bund lässt Bürger in Deutschland Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen, 2024 für 2,4 Mrd. Euro, doch neun von zehn Aufträgen gäbe es auch so
Was ist passiert?
Wer die Heizung warten, den Schornstein fegen oder das Bad neu fliesen lässt, kann seit 2006 einen Teil der Rechnung beim Finanzamt geltend machen. 20 % der Arbeitskosten mindern die Einkommensteuer, höchstens um 1.200 Euro im Jahr. Der Gesetzgeber wollte damit Handwerk und Mittelstand stärken, die Bundesregierung führt zudem den Kampf gegen Schwarzarbeit als Ziel an.
Für die öffentlichen Kassen ist der Bonus längst ein Großposten. Er rangiert stets unter den sechs größten Steuersubventionen. 2014 kostete er 1,5 Mrd. Euro, 2024 bereits 2,4 Mrd. Euro, ein Plus von 60 %. Rund die Hälfte trägt der Bund. 12 Millionen Steuerpflichtige nutzten den Abzug 2024, im Schnitt gut 200 Euro pro Kopf (2,4 Mrd. Euro geteilt durch 12 Millionen). Viele kommen allerdings nur auf einstellige Beträge, etwa wenn die Kosten in der Nebenkostenabrechnung auftauchen. Rentner und Geringverdiener ohne Steuerlast gehen ganz leer aus.
Ob das Geld etwas bewirkt, hat das Bundesfinanzministerium selbst untersuchen lassen. Die externen Gutachter fanden Mitnahmeeffekte von rund 90 %. Der Handwerker wäre also meist ohnehin gekommen, etwa zur vorgeschriebenen Aufzugsprüfung oder zur Reparatur der Gasleitung. Auf Umsatz und Beschäftigung im Handwerk war kaum ein Effekt messbar, auf die Schwarzarbeit nur ein begrenzter. Rechnerisch flossen 2024 damit rund 2,2 Mrd. Euro (90 % von 2,4 Mrd. Euro) in Aufträge, die auch ohne Bonus vergeben worden wären.
Auch beim Vollzug hapert es. Der Bundesrechnungshof stellte fest, dass Finanzämter den Abzug in bis zu 90 % der Fälle ungeprüft durchwinkten. Wer zugleich Zuschüsse für die energetische Sanierung bekam, konnte doppelt gefördert werden, weil die Ämter davon nichts wussten. Die Prüfer sprechen von einem Blankoscheck.
Nach Prüfungen in den Jahren 2010, 2015 und 2024 empfiehlt der Bundesrechnungshof wiederholt die Abschaffung, ebenso die Gutachter und 2024 eine vom Ministerium eingesetzte Expertenkommission. Das Ministerium selbst verzichtete auf eine Stellungnahme.
Kritik
Eine Subvention, die zu neun Zehnteln Aufträge bezuschusst, die ohnehin erteilt worden wären, ist kein Anreiz, sondern ein teures Geschenk. Dass die Finanzämter den Bonus zudem überwiegend ungeprüft gewähren, macht die Sache nicht besser. Wer Handwerkerleistungen gezielt fördern will, hat dafür längst passendere Programme. Der Bonus gehört abgeschafft, und das Finanzministerium sollte nicht länger dazu schweigen.
Bemerkungen 2025: Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen: unwirksame Subvention endlich abschaffen (Nr. 22), Bundesrechnungshof, 10. Dezember 2025. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.