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Bund holt 1,6 Millionen für Hauskauf nicht zurück

Das Bundesministerium für Entwicklung fordert 1,6 Mio. Euro für einen geplatzten Hauskauf einer Stiftung im Ausland nicht zurück

Was ist passiert?

Die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit will im Ausland demokratische, marktwirtschaftliche und rechtsstaatliche Strukturen fördern. Nach eigenen Angaben steht sie dafür mit über 60 Ländern im Dialog, vor Ort arbeiten ihre Büros mit Partnern zusammen. Bezahlt wird das überwiegend vom Bund. Der größte Geldgeber ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Es überwies der Stiftung von 2018 bis 2022 jährlich zwischen 34 und 44 Mio. Euro, das sind 55 Prozent aller Bundesmittel für die Stiftung.

Gedacht ist dieses Geld für Entwicklungsprojekte. Von 2019 bis 2022 finanzierte das Ministerium jedoch auch den Kauf von acht Immobilien im Ausland. Die Förderrichtlinien schreiben für solche Käufe eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor, also eine Rechnung, ob sich der Erwerb überhaupt lohnt. Das Ministerium verzichtete darauf. Nach dem Bundesrechnungshof fehlt das Geld für die Käufe der eigentlichen Entwicklungsarbeit.

Nicht jeder Kauf gelang. In zwei Fällen konnte die Stiftung das ausgezahlte Geld nicht innerhalb der Frist ausgeben. Ein Erwerb war bei Abschluss der Prüfung noch nicht vollzogen. Den anderen brach die Stiftung erfolglos ab. Für diesen geplatzten Kauf müsste das Ministerium 1,6 Mio. Euro zurückfordern. Das hat es bis zur Prüfungsmitteilung vom 9. April 2026 nicht getan. Es will den Verwendungsnachweis zunächst vertieft prüfen. Der Rechnungshof fordert das Ministerium nachdrücklich auf, das Geld zurückzuholen.

Die Größenordnung zeigt ein Blick in dieselben Richtlinien: Für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit darf die Stiftung je Projekt und Jahr höchstens 5.000 Euro ausgeben. Die 1,6 Mio. Euro entsprechen 320 solcher Jahresbudgets (1,6 Mio. Euro geteilt durch 5.000 Euro). Bei kleinen Beträgen wird also genau gezählt, beim Hauskauf offenbar nicht.

Immerhin hat das BMZ zugesagt, Immobilienkäufe künftig sorgfältig zu prüfen und auf die Einhaltung der Richtlinien zu achten. Was aus den 1,6 Mio. Euro wird, ist offen.

Kritik

Wer mit Entwicklungsgeld Immobilien kauft, muss vorher nachweisen, dass sich der Kauf lohnt. Diese Pflicht steht in den eigenen Richtlinien des Ministeriums, und das Ministerium hat sie selbst übergangen. Geld für einen gescheiterten Kauf gehört ohne Zögern zurück in die Bundeskasse und nicht in eine weitere Prüfschleife. Bis dahin liegen 1,6 Mio. Euro Steuergeld bei einer Stiftung, die damit nicht mehr tun darf, wofür es bewilligt wurde.

Entwicklungswichtige Vorhaben der politischen Stiftungen (Kapitel 2302 Titel 687 04): Teil I: Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, Bundesrechnungshof, 9. April 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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