Bund ist Werftbesitzer und Bürge zugleich
Der Bund bürgt mit Niedersachsen für 2,08 Mrd. Euro Kredite der kriselnden Meyer Werft und kaufte sich für 200 Mio. Euro als Miteigentümer ein
Was ist passiert?
Die Meyer Werft ist ein wirtschaftlich angeschlagener Schiffbaubetrieb, dem das Geld ausging. Die Banken wollten neue Kredite nur dann bereitstellen, wenn die öffentliche Hand selbst einsteigt. Also schnürten der Bund und das Land Niedersachsen ein umfassendes Stabilisierungspaket.
Über eigene Beteiligungsgesellschaften zahlten beide jeweils 200 Mio. Euro Eigenkapital ein. Jeder hält seither mittelbar 40,4 Prozent der Anteile, zusammen sind sie Mehrheitsgesellschafter. Damit nicht genug: Für Bankkredite über 2,6 Mrd. Euro übernahmen Bund und Land gemeinsam Gewährleistungen zu 80 Prozent, also für rund 2,08 Mrd. Euro. Das ist gut das Fünffache des eingezahlten Eigenkapitals (2,08 Mrd. Euro geteilt durch 400 Mio. Euro). Allein der Bundesanteil am Eigenkapital entspricht fast 40 Prozent dessen, was das Wirtschaftsministerium 2025 für seine Innovationsprogramme ZIM und IGP zusammen einplant (200 Mio. von 519,3 Mio. Euro).
Das Ministerium begründet den Einstieg mit der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der Werft. Bis Ende 2028 soll die Sanierung abgeschlossen sein, danach soll das Unternehmen wieder in private Hände. Bis dahin laufen die Nebenkosten weiter: Für 2025 sind 1,5 Mio. Euro für die Beteiligungsgesellschaft des Bundes eingeplant, für 2026 bis 2028 weitere 2,5 Mio. Euro, unter anderem für Berater. Für unerwartete laufende Kosten hält das Ministerium vorsorglich 10 Mio. Euro in Reserve.
Weiteres Eigenkapital werde derzeit nicht gebraucht, versichert das Ministerium. Der Bundesrechnungshof teilt diese Zuversicht nicht. Schon im Sommer 2024 warnte er, die Geschäftsentwicklung der Werft sei mit erheblichen Unsicherheiten behaftet und neuer Kapitalbedarf nicht auszuschließen. Dann sitze der Bund in der Zwickmühle: Weil er zugleich Gesellschafter und Garantiegeber ist, dürfte er im Zweifel lieber frisches Geld nachschießen, als für die verbürgten Kredite geradestehen zu müssen. Aus einer einmaligen Rettung kann so ein Fass ohne Boden werden.
Kritik
Der Staat ist kein Sanierer für einzelne Unternehmen, so bedeutend sie auch sein mögen. Wer Eigentümer und Bürge zugleich ist, kann kaum noch Nein sagen, wenn die nächste Finanzspritze verlangt wird. Bund und Land hätten ihr Risiko deutlich begrenzen müssen, statt neben dem Eigenkapital auch noch Kredite in Milliardenhöhe abzusichern. Eine verbindliche Grenze für weitere Hilfen und ein fester Ausstieg bis 2028 sind das Mindeste.
Information über die Entwicklung des Einzelplans 09 (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) für die Beratungen zum Bundeshaushalt 2025, Bundesrechnungshof, 16. Juli 2025. Zahlen gegen das Dokument geprüft. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.