Staatsbilanz

Bund/Weitere/Fehlender Bedarf

Bund lässt 103 Millionen gegen Hitze liegen

Das Umweltministerium des Bundes hatte 201 Millionen Euro, um Gemeinden vor Hitze und Unwetter zu schützen, gab aber nur 98 Millionen aus

Was ist passiert?

Wie sich Städte und Gemeinden auf Hitze, Dürre und Starkregen einstellen, ist vor allem Sache der Länder. Trotzdem unterstützt das Bundesumweltministerium Kommunen seit 2011 mit einem eigenen Förderprogramm, etwa bei Anpassungskonzepten und beim Einsatz sogenannter Klimaanpassungsmanager. Im Corona-Jahr 2020 legte der Bundestag mit dem zweiten Nachtragshaushalt noch etwas obendrauf: Zusätzlich 150 Mio. Euro sollten bis 2023 in die „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ fließen. Das Geld kam aus dem Konjunktur- und Zukunftspaket. Es sollte also nicht nur Einrichtungen gegen den Klimawandel wappnen, sondern auch rasch die Wirtschaft ankurbeln.

Von Eile war danach wenig zu spüren. Insgesamt standen dem Ministerium von 2020 bis 2023 für Klimaanpassung 201 Mio. Euro zur Verfügung. Ausgegeben wurden 98 Mio. Euro, also knapp die Hälfte. Rund 103 Mio. Euro blieben liegen. Welcher Teil der ausgegebenen Summe tatsächlich bei sozialen Einrichtungen ankam, ließ sich nicht klären.

Den Vorwurf, den Bedarf an den Fördermitteln nicht realistisch eingeschätzt zu haben, wies das Ministerium zurück: Das Konjunkturpaket sei eben besonders eilbedürftig gewesen. Die eigene Praxis spricht eine andere Sprache. Der beauftragte Projektträger brauchte im Schnitt mehr als ein Jahr, um eine einzelne Maßnahme zu bewilligen. Bei vier Jahren Programmlaufzeit ging damit mehr als ein Viertel der Zeit allein für den Bescheid drauf, bevor ein Vorhaben überhaupt beginnen konnte.

Hinzu kommt, dass das Ministerium Vollfinanzierungen bewilligte. Die geförderten Träger mussten also keinen eigenen Euro beisteuern. Das Urteil des Bundesrechnungshofs fällt entsprechend deutlich aus: Das Programm sei kaum geeignet gewesen, weder für die Aufgaben des Bundes bei der Klimaanpassung noch für die konjunkturpolitischen Ziele nach der Corona-Krise.

Kritik

Wer ein Programm mit Zeitdruck begründet und dann über ein Jahr pro Bewilligung braucht, hat weder die Konjunktur gestützt noch den Klimaschutz vorangebracht. Vollfinanzierungen nehmen den Empfängern jeden Anreiz, sparsam zu planen, und gehören in Förderprogrammen die Ausnahme sein. Dass am Ende nicht einmal feststeht, wie viel Geld bei den sozialen Einrichtungen ankam, zeigt eine Förderung ohne Steuerung. Der Bund hätte sich auf seine eigenen Aufgaben beschränken und Programme, die ihr Ziel verfehlen, rechtzeitig einstellen sollen.

Information über die Entwicklung des Einzelplans 16 (Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit) für die Beratungen zum Bundeshaushalt 2026, Bundesrechnungshof, 8. September 2025. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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