Bund prüft seine Entwicklungshilfe kaum
Das Entwicklungsministerium zahlt seiner Firma GIZ 2,5 Milliarden Euro im Jahr, ob das sparsam ist, beurteilt die GIZ selbst
Was ist passiert?
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) gehört vollständig dem Bund und setzt weltweit Projekte der Entwicklungszusammenarbeit um. Ihr wichtigster Auftraggeber ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Von 3,7 Mrd. Euro Einnahmen im gemeinnützigen Bereich stammten 2024 rund 2,5 Mrd. Euro aus dessen Haushalt. Das sind rechnerisch knapp 6,8 Mio. Euro an jedem Tag des Jahres (2,5 Mrd. Euro geteilt durch 365). Ob dieses Geld wirtschaftlich eingesetzt wird, hat der Bundesrechnungshof untersucht.
Das Ergebnis vom Dezember 2025: Diese Frage beantwortet im Wesentlichen die GIZ selbst. In ihrem Projektvorschlag bescheinigt sie sich die Wirtschaftlichkeit der Mittelverwendung. Die zuständigen Referate im Ministerium unterziehen die Kostenanlagen teils nur einem Plausibilitätscheck. Eine Referentin wollte genauer hinsehen. Sie wurde nach eigener Schilderung von der Hierarchie gebremst, weil eine tiefere Prüfung unnötige Arbeit sei. Das Ministerium verweist auf die Durchführungsverantwortung der GIZ und auf seine Rolle als Gesellschafter. Die Prüfer nennen das eine Selbstkontrolle.
Nach einer früheren Prüfung hatte das BMZ mehr Kostentransparenz versprochen. Ab April 2017 sollte die GIZ ihre Kosten den einzelnen Projektergebnissen zuordnen, das Kostenschema wuchs dafür von fünf auf 21 Zeilen. Umgesetzt wurde das Verfahren zwei Jahre später als zugesagt und nicht für alle Projekte. Im Juli 2023 waren noch 27 Prozent davon ausgenommen. Auch wo es gilt, bleibt eine einfache Frage offen: Was hat ein einzelner Workshop gekostet? Honorare, Raummiete, Reisen und Verpflegung werden auf getrennte Kostenpositionen gebucht. Mit ihren IT-Systemen kann die GIZ die Summe nicht ermitteln. Das Ministerium räumte ein, dass dies auch nach der Umstellung auf ein neues System technisch nicht möglich sein soll.
Auch am Ende der Projekte hakt es. Die Schlussrechnung soll spätestens zwölf Monate nach Laufzeitende vorliegen, doch der überwiegende Teil der Aufträge wurde nicht fristgerecht abgerechnet. Hier sagte das Ministerium Besserung zu. Bei der Prüfung der Wirtschaftlichkeit blieb es bei seiner Haltung.
Kritik
Wer jedes Jahr Milliarden überweist, muss selbst beurteilen können, ob die bestellten Ergebnisse auch mit weniger Geld zu haben wären. Ein Wirtschaftlichkeitstestat, das sich der Auftragnehmer selbst ausstellt, ersetzt keine Kontrolle durch den Auftraggeber. Das BMZ sollte die Kalkulationen der GIZ inhaltlich prüfen, seine Referate dazu befähigen und von der GIZ Systeme verlangen, die Kosten je Maßnahme ausweisen. Solange niemand weiß, was ein Workshop kostet, kann auch niemand sagen, ob er zu teuer war.
Beauftragung der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Teil I: Beauftragungsprozess, Bundesrechnungshof, 16. Dezember 2025. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.