Staatsbilanz

Bund/Weitere/Fehlender Bedarf

Bund überweist 250 Millionen auf Vorrat

Der Bund überwies 250 Millionen Euro für saubere Energie aus Wasserstoff in armen Ländern an eine Firma, die noch nicht arbeiten konnte

Was ist passiert?

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) lässt viele Vorhaben in Entwicklungsländern über die staatliche Förderbank KfW abwickeln. Seit 2007 entstanden auf diesem Weg neun privatrechtliche Stiftungen. Für die Förderung der Wasserstoffwirtschaft in Entwicklungsländern wählte das Ministerium Ende 2022 eine neue Konstruktion. Im November 2022 gründete die KfW in seinem Auftrag eine Gesellschaft, die einen eigenen Entwicklungsfonds tragen soll.

Kaum war die Gesellschaft gegründet, floss auch schon das Geld. Bis zum 31. Dezember 2022 zahlte das BMZ über die KfW einen Zuschuss von 250 Mio. Euro aus. Das war der volle Betrag, den man bei der Errichtung als Bedarf für künftige Projektförderungen angesetzt hatte. Zwischen Gründung und Auszahlung lagen also höchstens zwei Monate. Arbeitsfähig war die Gesellschaft zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Nach Feststellung des Bundesrechnungshofs fehlten noch etliche Schritte, bevor sie die ersten Projekte fördern konnte.

Zur Einordnung: Für die gesamte bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit sieht der Haushaltsentwurf 2025 rund 2 Mrd. Euro vor. Der Wasserstofffonds erhielt auf einen Schlag ein Achtel dieser Jahressumme (250 Mio. geteilt durch 2 Mrd. Euro).

Die Prüfer werten das Vorgehen als Verstoß gegen das Fälligkeitsprinzip und als Umgehung der zeitlichen Bindung von Haushaltsmitteln. Solange die Gesellschaft das noch nicht benötigte Geld anlegt, wächst neben dem Bundeshaushalt ein Nebenhaushalt heran. Der Rechnungshof hält das für unwirtschaftlich.

Das BMZ sieht das anders. Die Auszahlung sei nicht verfrüht gewesen, sondern nötig, um den beabsichtigten Marktanreiz zu erreichen. Eine bloße Zusage hätte nicht dieselbe Wirkung erzielt. Welchen Anreiz ein Guthaben setzt, das zunächst angelegt auf seine Verwendung wartet, erklärte das Ministerium nicht. Den Rechnungshof überzeugte die Begründung nicht. Mitte 2025 untersuchte er in einer Schwerpunktprüfung, wofür das Geld inzwischen verwendet wurde und ob der Fonds seine Ziele erreicht. Ein Ergebnis lag im Juli 2025 noch nicht vor.

Kritik

Wer 250 Mio. Euro überweist, bevor der Empfänger überhaupt arbeiten kann, finanziert keine Projekte, sondern ein Polster. Das Geld liegt seither in einem Nebenhaushalt, statt Jahr für Jahr dort veranschlagt zu werden, wo es tatsächlich gebraucht wird. Das BMZ hätte die Mittel verbindlich zusagen und nach Projektfortschritt auszahlen müssen. Vorratszahlungen zum Jahresende gehören abgestellt, egal wie gut der Zweck klingt.

Information über die Entwicklung des Einzelplans 23 (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) für die Beratungen zum Bundeshaushalt 2025, Bundesrechnungshof, 14. Juli 2025. Zahlen gegen das Dokument geprüft. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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