Bund überzahlt Schwimmhalle um 904.000 Euro
Für eine Schwimmhalle für Spitzensportler in Deutschland zahlte der Bund 904.000 Euro zu viel: 69,9 statt 27,5 Prozent der Kosten
Was ist passiert?
Deutschlands Spitzenathleten trainieren in Schwimmhallen, Eishallen und auf Bobbahnen, die meist Kommunen oder Vereinen gehören. Der Bund beteiligt sich an deren Betriebs- und Bauunterhaltungskosten, wenn die Anlage zu einem anerkannten Bundesstützpunkt gehört. Maßgeblich soll die Zeit sein, in der Bundeskader dort trainieren. Zwischen 2018 und 2024 stieg diese Förderung von 8,5 auf 22,9 Mio. Euro. Im Gegenzug sollten die Standorte gebündelt werden, so stand es schon im Reformkonzept von 2016.
Gebündelt wurde allerdings wenig. Die Zahl der geförderten Trainingsstätten wuchs von 361 im Jahr 2019 auf 388. Für 93 davon gab es weniger als 5.000 Euro, für 26 nur den Mindestbetrag von 1.000 Euro, etwa für ein Büro oder einen Kraftraum. Auch diese Kleinstbeträge wollen berechnet, vertraglich vereinbart, ausgezahlt, nachgewiesen und geprüft werden.
Die Förderhöhe beruhte von 2019 bis 2024 auf den Betriebskosten des Jahres 2017. Bei einer Schwimmhalle wollte das Ministerium 27,5 Prozent der Kosten tragen. Weil die Kosten danach deutlich sanken, der Zuschuss aber gleich blieb, finanzierte der Bund am Ende 69,9 Prozent, gut das Zweieinhalbfache. Zu viel gezahlt wurden 904.000 Euro. Bei einer Skisprunganlage waren es 134.000 Euro zu viel, bei einer Leichtathletikhalle 244.000 Euro zu wenig. Zurückgefordert wurde nichts. Als Grund für die ausgebliebene Neuberechnung nennt das Ministerium Pandemie und Energiekrise.
Auch bei der Nutzung wurde großzügig gerechnet. Für eine Volleyballhalle setzte das Ministerium 60 Wochenstunden an. Das sind an sieben Tagen jeweils mehr als achteinhalb Stunden, obwohl Nationalspieler in der Regel in ihren Vereinen trainieren. Hinzu kommt eine Verbandspauschale von 20 Prozent der Förderung, die die Sportverbände ohne vorherigen Bedarfsnachweis verteilen dürfen. Das Ministerium will an ihr festhalten. Seit Mai 2025 ist das Bundeskanzleramt zuständig. Künftig sollen nur noch 311 Trainingsstätten gefördert werden.
Kritik
Wer Fördergeld nach dem Nutzungsanteil verteilen will, muss auch mit aktuellen Kosten und plausiblen Trainingszeiten rechnen. Ein Zuschuss, der einer Schwimmhalle zuletzt fast 70 statt 27,5 Prozent der Kosten bezahlte, hätte zurückgefordert werden müssen. Bagatellbeträge von 1.000 Euro für Büros und eine Pauschale ohne Bedarfsnachweis haben in einer Spitzensportförderung, die sich Konzentration auf die Fahnen schreibt, nichts zu suchen. Das Bundeskanzleramt sollte die Förderung auf wenige leistungsstarke Standorte bündeln und alle zwei Jahre neu berechnen.
Ausgewählte Aspekte der Reform der Spitzensportförderung - Trainingsstättenförderung - Teil 1: Allgemeine Aspekte, Bundesrechnungshof, 11. September 2025. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.