Bund verheddert sich bei Energiehilfe für Pflegeheime
Der Bund stellte 2 Milliarden Euro für Energiekosten deutscher Pflegeheime bereit, nur 437 Millionen flossen, vieles wird zurückgefordert
Was ist passiert?
Als nach dem russischen Angriff auf die Ukraine die Energiepreise stiegen, wollte der Bund die 16.115 stationären Pflegeeinrichtungen im Land entlasten. Die Heimbewohner sollten höhere Rechnungen für Gas, Fernwärme und Strom nicht über ihre Eigenanteile tragen. Der Bund stellte dafür 2 Mrd. Euro bereit, ausgezahlt über die Pflegekassen für die Monate Oktober 2022 bis April 2024.
Gebraucht wurde nur ein Bruchteil. Die Pflegekassen überwiesen 437 Mio. Euro, also rund 22 Prozent der Summe (437 Mio. von 2.000 Mio. Euro). Gut 1,56 Mrd. Euro gingen im Dezember 2024 an den Bundeshaushalt zurück. Das Verfahren dahinter hatte es in sich. Als Maßstab diente die Abschlagszahlung eines einzigen Monats, März 2022, obwohl der Verbrauch zwischen Sommer und Winter stark schwankt. Viele Heime schickten jeden Monat Anträge, oft mehrere, teils ganz ohne Belege als sogenannte Nullanträge. 32 Pflegekassen mussten sich nebenbei in Abrechnungen von Energieversorgern einarbeiten, einen Ausgleich für diesen Aufwand bekamen sie nicht.
Im Gegenzug verlangte das Gesetz eine Energieberatung. Sie kostete 12,8 Mio. Euro. Die Berater stellten auffällig oft exakt den erstattungsfähigen Höchstbetrag in Rechnung. Herausgekommen sind vielfach neue Leuchtmittel und eine Unterweisung des Personals im richtigen Lüften. Zwischen dem Ende der Beratungsfrist und dem Nachweis der umgesetzten Maßnahmen lagen ganze 15 Tage. Kontrolliert hat das niemand.
Die eigentliche Pointe lieferten die Jahresabrechnungen. Die Preise sanken schon ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes deutlich, also mussten viele Heime Geld zurückgeben. In einem Fall forderte eine Pflegekasse von rund 276.000 Euro Hilfe rund 252.000 Euro zurück, gut 91 Prozent. Weil der Bund seine Mittel bereits zurückgenommen hat, laufen Nach- und Rückzahlungen nun über die soziale Pflegeversicherung. Die letzten Abrechnungen können noch bis 30. Juni 2026 eingereicht werden. Das Gesundheitsministerium beruft sich auf ein Gutachten, wonach die Hilfen die meisten Heime vor hohen Kosten geschützt hätten. Dieses Gutachten stammt allerdings vom September 2023, die Rückforderungen kamen erst danach.
Kritik
Eine Nothilfe, die erst ausgezahlt, dann Monat für Monat nachgerechnet und schließlich in großen Teilen zurückgeholt werden muss, verfehlt ihren Zweck. Statt eines umständlichen Monatsvergleichs hätte ein einfacher Jahresvergleich genügt, und nach dem Preisrückgang wäre eine schnelle Nachjustierung des Gesetzes geboten gewesen. Die Pflichtberatung für 12,8 Mio. Euro brachte vor allem Rechnungen in Höhe des Förderdeckels. Hilfen aus Steuergeld müssen einfach, kontrollierbar und an den tatsächlichen Bedarf gebunden sein.
Prüfung der Ergänzungshilfen für stationäre Pflegeeinrichtungen zum Ausgleich steigender Preise für Erdgas, Wärme und Strom, Bundesrechnungshof, 12. Februar 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.