Bund verschenkt 3,6 Milliarden beim Restaurantessen
Der Bund senkt ab 2026 die Mehrwertsteuer im Restaurant und verzichtet auf 3,6 Mrd. Euro im Jahr, ohne alte Steuervorteile zu prüfen
Was ist passiert?
Im September 2025 beschloss die Bundesregierung den Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025. Bürger und Unternehmen sollen damit entlastet werden. Zwei Posten stechen heraus: Speisen im Restaurant sollen ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft nur noch mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz belegt werden, und die Entfernungspauschale soll auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer steigen. Der Bundesrechnungshof hat sich beides angesehen und den Finanzausschuss des Bundestags gewarnt.
Der Restaurantrabatt kostet laut Gesetzentwurf rund 3,6 Mrd. Euro im Jahr 2026, bis 2030 wachsen die Mindereinnahmen auf rund 4,1 Mrd. Euro. Schon im ersten Jahr sind das knapp 10 Mio. Euro an jedem einzelnen Tag (3,6 Mrd. Euro geteilt durch 365). Dabei verlangen die Prüfer seit 2010, den gesamten Katalog der Ermäßigungen zu durchforsten, bevor neue hinzukommen. Der Umfang dieser Begünstigungen war bis 2022 um 10 auf rund 35 Mrd. Euro gewachsen, nennenswerte Fortschritte bei einer Reform sehen die Prüfer nicht. Stattdessen soll eine weitere Ausnahme dazukommen. Das Bundesfinanzministerium begründete das in seiner Stellungnahme knapp: Der Koalitionsvertrag sehe es so vor. Ein Argument, das mehr über Verhandlungen als über Haushaltsführung verrät.
Bei der Entfernungspauschale liegt das Problem woanders. Sie wird in etwa 15 Millionen Steuerfällen geltend gemacht und entlastete schon vor der Anhebung um knapp 6 Mrd. Euro jährlich. Bereits 2020 stellte der Bundesrechnungshof fest, dass die Finanzämter die Angaben oft nur unzureichend prüften und Sachverhalte selten aufklärten. Seine Hochrechnung: Steuerausfälle im dreistelligen Millionenbereich, Jahr für Jahr, getragen von Bund und Ländern gemeinsam. Mit der Anhebung soll das Volumen auf knapp 8 Mrd. Euro steigen, rechnerisch gut 530 Euro je Steuerfall (8 Mrd. Euro geteilt durch 15 Millionen Fälle). Das Ministerium nahm die Hinweise der Prüfer zur Kenntnis. Mehr war nicht zu erfahren.
Kritik
Wer jedes Jahr Milliarden an Steuereinnahmen aufgibt, muss vorher klären, ob die bestehenden Ermäßigungen überhaupt ihren Zweck erfüllen. Ein Verweis auf den Koalitionsvertrag ersetzt keine Erfolgskontrolle. Ebenso wenig sollte der Bund eine Pauschale verteuern, deren lückenhafte Kontrolle seit Jahren bekannt ist und schon heute dreistellige Millionenbeträge kostet. Erst gehören Vollzug und Ermäßigungskatalog in Ordnung gebracht, dann kann über neue Entlastungen geredet werden.
Regierungsentwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025, Bundesrechnungshof, 8. Oktober 2025. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.