Staatsbilanz

Bund/Weitere/Fehlender Bedarf

Bund verschenkt Bilderbücher ohne Wirkung

Der Bund zahlt 43,8 Millionen Euro für Bilderbücher in Kinderarztpraxen und Bibliotheken, eine dauerhafte Wirkung zeigte sich nicht

Was ist passiert?

Viele Eltern kennen die kleine Stofftasche. Bei der Vorsorgeuntersuchung in einer von 6.500 Kinderarztpraxen bekommen sie ein Bilderbuch und Tipps zum Vorlesen. Mit drei Jahren gibt es ein weiteres Set in einer von 5.600 Bibliotheken. Das Programm „Lesestart“ soll vor allem Familien erreichen, in denen bisher kaum vorgelesen wird. Der Bund finanziert es seit 2011. Bis zum Förderende 2026 summieren sich die Mittel für die beiden Projekte auf 43,8 Mio. Euro. Über 16 Förderjahre gerechnet sind das rund 2,7 Mio. Euro im Jahr.

Ob sich das lohnt, hat das damalige Bundesministerium für Bildung und Forschung vorab nie untersucht. Für keines der Projekte gab es eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, Indikatoren und Zielwerte fehlten ebenfalls. Die Buchgeschenke galten als alternativlos. Zur Begründung hieß es, langfristige Effekte seien ohnehin schwer nachzuweisen. Bequemer lässt sich der Verzicht auf eine Prüfung kaum rechtfertigen.

Die wissenschaftliche Begleitung lieferte dennoch Ergebnisse, nur keine ermutigenden. Beim ersten Projekt hielt die Wirkung der Lese-Sets nur kurz an. Ob Eltern Bücher mit ihren Kindern anschauten, hing vor allem davon ab, ob sie das schon vorher getan hatten. Beim Nachfolger „Lesestart 1-2-3“ war langfristig kein signifikanter Effekt festzustellen. Ausgerechnet die bildungsfernen Familien, um die es eigentlich ging, kamen in den Befragungen kaum vor. Das Ministerium reagierte mit mehr Geld: Seit 2024 erhalten nicht mehr 60 Prozent, sondern alle Familien der ausgewählten Jahrgänge ein Set.

Hinzu kommt eine Grundsatzfrage. Für Bildung sind die Länder zuständig, das hatte das Ministerium selbst festgehalten. Der Bundesrechnungshof sieht deshalb keine Finanzierungskompetenz des Bundes. Das heute zuständige Ministerium leitet sie aus dem „Recht der Wirtschaft“ ab, zu dem Regelungen zur Berufsausübung gehören. Das Bilderbuch für Einjährige wird so zum Baustein der Berufsbildung. Auch bei der Stiftung Lesen, die die Projekte umsetzt, fand der Rechnungshof Mängel, darunter jahrelang zu hohe Vergütungen mehrerer Beschäftigter. Im März 2026 wurde trotzdem ein weiteres Lesestart-Projekt bekanntgegeben.

Kritik

Der Bund hat fast 15 Jahre lang Millionen in Buchgeschenke gesteckt, ohne Ziele messbar festzulegen oder Alternativen zu prüfen. Als die Evaluation keine dauerhafte Wirkung zeigte, wurde das Programm nicht hinterfragt, sondern ausgeweitet. Dafür sind die Länder zuständig, und die Begründung über das Wirtschaftsrecht wirkt bemüht. Wer fremde Aufgaben finanziert, sollte zumindest belegen können, dass das Geld etwas bewirkt.

Leseförderung anhand ausgewählter Projekte, Bundesrechnungshof, 19. Juni 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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