Bund will Bauern zu viel Steuer lassen
Das Bundesagrarministerium wollte kleinen Höfen in Deutschland jährlich rund 116 Mio. Euro Umsatzsteuer zu viel lassen: 8,3 statt 6,1 Prozent
Was ist passiert?
Kleinere Landwirtschaftsbetriebe dürfen ihre Umsatzsteuer pauschal abrechnen. Sie schlagen auf ihre Verkäufe einen Durchschnittssatz auf und behalten den Betrag. Im Gegenzug dürfen sie die Vorsteuer, die sie selbst an andere Unternehmer zahlen, nicht geltend machen. Damit daraus kein Geschenk wird, muss der Satz der tatsächlichen Vorsteuerbelastung entsprechen. So verlangt es das EU-Recht.
Diese Regel hat Deutschland schon einmal Ärger eingebracht. 2020 verklagte die EU-Kommission die Bundesrepublik, weil der damalige Satz von 10,7 Prozent die Landwirte zu großzügig entschädigte. Der Bund senkte den Satz schrittweise auf 7,8 Prozent, und die Kommission zog ihre Klage zurück. Das Beihilfeverfahren kann sie aber wieder aufnehmen. Seit dem Jahressteuergesetz 2024 bestimmt eine feste Formel den Satz. Das Finanzministerium muss das Ergebnis per Verordnung umsetzen und hat dabei kein Ermessen.
Für 2026 ergab die Formel 6,1 Prozent. Gerechnet hatte das Landwirtschaftsministerium selbst, doch das Ergebnis passte ihm nicht. Es widersprach der Veröffentlichung und legte eine eigene Rechnung vor. Dafür nutzte es sein Testbetriebsnetz, an dem rund 7.000 von 255.000 Betrieben freiwillig teilnehmen. So kamen 8,3 Prozent heraus, also mehr als der bisherige Satz. Der Bundesrechnungshof fand darin auch einen handfesten Fehler: Das Ministerium nahm an, Umsätze zum vollen Steuersatz fielen nur in Nebenbetrieben an. Dabei übersah es Weinbau, Hopfen und Obstsäfte.
Als Begründung hieß es, die Formel bilde die Wirklichkeit nicht mehr ab. Beide Ministerien hatten dieselbe Formel allerdings jahrzehntelang angewandt, ohne sie zu beanstanden. Im September 2025 rückte das Agrarministerium von seinem Vorschlag ab. Das Finanzministerium äußerte sich gar nicht.
Was auf dem Spiel steht, lässt sich überschlagen: Im Jahr 2023 setzten die Pauschallandwirte 5.295 Mio. Euro um. Der Unterschied zwischen 7,8 und 6,1 Prozent beträgt 1,7 Prozentpunkte. Bleibt der alte Satz, erhalten die Landwirte damit rund 90 Mio. Euro im Jahr mehr Ausgleich, als ihre Vorsteuer laut Formel ausmacht. Mit 8,3 Prozent wären es rund 116 Mio. Euro.
Kritik
Beide Ministerien haben diese Formel jahrzehntelang angewandt, ohne sie anzuzweifeln. Sie darf nicht genau in dem Jahr umgedeutet werden, in dem sie ein unbequemes Ergebnis liefert. Ein überhöhter Durchschnittssatz ist eine verdeckte Subvention auf Kosten aller Steuerzahler und riskiert zudem ein neues Verfahren der EU-Kommission. Das Finanzministerium hätte die Absenkung auf 6,1 Prozent zügig umsetzen müssen, statt zu schweigen. Wer die Berechnung für falsch hält, muss die Formel offen über den Gesetzgeber und in Abstimmung mit Brüssel ändern.
Berechnung des Durchschnittssatzes der Pauschallandwirte (§ 24 Umsatzsteuergesetz), Bundesrechnungshof, 24. September 2025. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.