Staatsbilanz

Bund/Weitere/Fehlender Bedarf

Bund zahlt Bahn das Zweieinhalbfache für Wartung

Das Bundesverkehrsministerium will für die Wartung des deutschen Bahnnetzes 7,19 Mrd. Euro zahlen, sein Gutachter riet zu 2,91 Mrd. Euro

Was ist passiert?

Seit 2009 regelt der Bund mit der Deutschen Bahn in sogenannten Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen, wie viel Geld er für den Erhalt des Schienennetzes gibt und welche Qualität er dafür bekommt. Die aktuelle Fassung, die LuFV III, gilt seit 2020. Gemessen wird der Zustand des Netzes an wenigen ausgehandelten Kennzahlen. Diese bescheinigten jahrelang einen „qualitativ hochwertigen Zustand“, bis das Bundesverkehrsministerium das Netz im Juni 2022 selbst „marode“ nannte.

Dennoch soll ein dritter Nachtrag der Bahn für 2025 und 2026 über 19 Mrd. Euro zusätzlich verschaffen, rund dreimal so viel wie ursprünglich vorgesehen. Höhere Qualitätsziele sind dafür nicht vereinbart. Verhandelt wurde im Eiltempo: Auftakt Mitte Juli 2025, vier Monate später sollte der Entwurf dem Bundestag vorliegen. Für die Vorgängerverträge hatte man jeweils rund zwei Jahre gebraucht.

Den Bedarf meldete die Bahn mit 48,5 Mrd. Euro an. Ein Gutachter des Ministeriums kam in knapp vier Monaten auf 36,8 Mrd. Euro, davon 32,2 Mrd. Euro förderfähig. Viele Preisansätze der Bahn konnte er nicht nachvollziehen, was das Ministerium selbst bestätigte.

Am großzügigsten zeigt sich der Bund bei der Instandhaltung, für die im Grundsatz die Bahn zuständig ist. Der Gutachter empfahl eine Bundesbeteiligung von 1,46 Mrd. Euro für 2025 und 1,45 Mrd. Euro für 2026, zusammen 2,91 Mrd. Euro. Das Ministerium will 3,07 und 4,12 Mrd. Euro zahlen, zusammen 7,19 Mrd. Euro. Das sind 4,28 Mrd. Euro mehr, rund das Zweieinhalbfache der Empfehlung. Der Bund soll damit 92 und 95 Prozent der Instandhaltung tragen. Als Begründung dient eine Entschließung des Bundestags, die Trassenpreise zu senken. Investiert wird mit dem Geld allerdings nichts, es deckt laufende Kosten. Der Rückstau bei überalterten Anlagen liegt derweil bei rund 123 Mrd. Euro.

Bereits 2025 hatte das Ministerium 8,26 Mrd. Euro als Kapitalerhöhung an die Bahn überwiesen, ohne dass die Verwendung konkret geregelt war. Das soll der Nachtrag nun nachträglich festlegen.

Kritik

Wer das Zweieinhalbfache dessen zahlt, was der eigene Gutachter empfiehlt, kauft keine bessere Schiene, sondern entlastet die Bahn von ihren laufenden Kosten. Das Verkehrsministerium hätte sich an die Empfehlung halten, das Geld in Ersatzinvestitionen lenken und jede zusätzliche Milliarde an messbar bessere Qualitätsziele knüpfen müssen. Milliarden zu überweisen, bevor feststeht, wofür sie verwendet werden, ist mit sorgsamem Umgang mit Steuergeld nicht vereinbar. Statt einen Vertrag dieser Größenordnung in vier Monaten durchzuziehen, wäre eine belastbare Bedarfsprüfung nötig gewesen.

Neuausrichtung der Schienenverkehrsinfrastruktur: Entwurf des dritten Nachtrags zur Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III, Bundesrechnungshof, 27. November 2025. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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