Bund zahlt Bürgergeld-Zuschlag auf alten Brief
Über ein Bürgergeld-Amt zahlt der Bund einem Mann 3.628,80 Euro im Jahr für Fahrten zur Tochter, seit 2021 belegt mit stets demselben Brief
Was ist passiert?
Wer Bürgergeld bezieht, kann neben dem Regelsatz Zuschläge bekommen, etwa in der Schwangerschaft, für eine teure Krankenkost oder für Schulbücher. Das Geld kommt aus dem Bundeshaushalt. Ausgezahlt wird es in manchen Regionen von Jobcentern in kommunaler Trägerschaft, die von den Ländern beaufsichtigt werden. Der Bundesrechnungshof hat fünf dieser Jobcenter besucht und 693 Bewilligungen nachgeprüft. Seine Mitteilung an das Bundesarbeitsministerium stammt vom 5. Dezember 2025.
Das Ergebnis fiel ernüchternd aus. Beim Zuschlag für einen besonderen, unabweisbaren Bedarf waren 57 Prozent der Fälle fehlerhaft. Ein Mann erhielt jeden Monat 302,40 Euro, um sein Umgangsrecht wahrzunehmen. Als Beleg reichte er seit mindestens 2021 stets dasselbe Schreiben der Kindsmutter ein, wonach er die Tochter mit dem Auto abholen müsse. Ob er das tatsächlich tat, fragte das Jobcenter nie nach. Aufs Jahr gerechnet sind das 3.628,80 Euro (302,40 Euro mal 12), Jahr für Jahr auf ein und dasselbe Blatt Papier.
Auch anderswo lief die Kasse von allein weiter. Für ein Kind mit Diabetes zahlte ein Jobcenter seit Dezember 2022 einen Zuschlag für teure Ernährung, obwohl auf der ärztlichen Bescheinigung stand, dass keine spezielle Kost nötig sei. Eingetragen war die Leistung ohne Enddatum. In 46 von 122 Ernährungsfällen fehlte ein solches Datum, teils seit Jahren. Bei werdenden Müttern stimmte in 56 Prozent der Fälle etwas nicht. Ein Teil davon geht allerdings auf eine Software zurück, die das Schaltjahr 2024 vergessen hatte und den Zuschlag deshalb einen Tag zu spät beginnen ließ.
Das Ministerium teilt die Kritik des Rechnungshofs nach eigenem Bekunden voll. Zuständig sieht es sich trotzdem nicht: Die Umsetzung liege bei den Jobcentern, die Aufsicht bei den Ländern. Drei der fünf betroffenen Landesministerien gaben zu den Ergebnissen erst gar keine Stellungnahme ab. Neu ist das Thema nicht. Schon frühere Prüfungen, zuletzt 2020, hatten hohe Fehlerquoten ergeben.
Kritik
Leistungen, die ohne Prüfung und ohne Enddatum jahrelang weiterlaufen, sind keine Hilfe für Bedürftige, sondern ein Dauerauftrag zulasten des Bundeshaushalts. Wer Zuschläge bewilligt, muss Nachweise verlangen und die Zahlung befristen, damit sie bei jeder neuen Bewilligung erneut geprüft wird. Das Bundesarbeitsministerium darf sich nicht hinter der Länderaufsicht verstecken, solange es das Geld bereitstellt. Es hätte längst für einheitliche Regeln sorgen und ein Regelwerk entschlacken müssen, an dem die Jobcenter seit Jahren scheitern.
Mehrbedarfe nach § 21 SGB II bei Jobcentern in zugelassener kommunaler Trägerschaft, Bundesrechnungshof, 5. Dezember 2025. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.