Staatsbilanz

Bund/Weitere/Fördergeld-Mitnahme

Bund zahlt Sonnensegel und Ventilatoren komplett

Bei rund 170 von 377 Hitzeschutzprojekten sozialer Einrichtungen in Deutschland zahlte der Bund alles, obwohl das die Ausnahme sein sollte

Was ist passiert?

Im Sommer 2020 schnürte die Bundesregierung ein Konjunktur- und Zukunftspaket gegen die Folgen der Corona-Krise. Das Bundesumweltministerium erhielt daraus 150 Mio. Euro für ein Programm, mit dem sich soziale Einrichtungen an den Klimawandel anpassen sollten. Die Liste der förderfähigen Dinge war lang: Sonnensegel und Pergolen, Dachbegrünung, neue Fenster, Trinkwasserspender, Wasserspielplätze, Kühlwesten und Ventilatoren. Erklärtes Ziel war es, schnelle Impulse für das Wirtschaftswachstum zu setzen.

Das Ministerium rechnete mit 240 Anträgen pro Jahr. Im ersten Antragsfenster Ende 2020 gingen innerhalb von sechs Wochen 591 ein. Weitere angekündigte Fenster öffnete das Ministerium daraufhin bis zur Neufassung der Richtlinie 2023 nicht mehr. Gefördert wurden am Ende 377 Vorhaben mit 60,3 Mio. Euro, also rund 160.000 Euro je Vorhaben (60,3 Mio. Euro geteilt durch 377).

Eigentlich sollten die Einrichtungen einen angemessenen Eigenanteil tragen. Die volle Übernahme der Kosten war nur für finanzschwache Kommunen und gemeinnützige Träger vorgesehen. In der Praxis erhielten 45 Prozent der Vorhaben eine Vollfinanzierung, das sind rund 170 Projekte (377 mal 0,45). Weniger als zehn Prozent mussten mehr als ein Viertel selbst zahlen. Das nötige Bundesinteresse am einzelnen Projekt bestätigte der beauftragte Projektträger mit einem Standardtext. Das Ministerium verweist auf die finanzschwache Zielgruppe, die die hohen Quoten rechtfertige.

Auch mit der Eile war es nicht weit her. Zwischen Antrag und Bewilligung vergingen im Schnitt 61 Wochen, also deutlich mehr als ein Jahr. Manche Antragsteller erhielten bis zu sieben Nachforderungen. Der Bundesrechnungshof hält das Programm für kaum geeignet, die Klimaaufgaben des Bundes oder die Konjunkturziele zu erfüllen. Im Vorteil waren nach seiner Einschätzung Einrichtungen, die ihre Investitionen ohnehin schon vorbereitet hatten. Das Ministerium räumt ein, bei einem Teil der Maßnahmen Mitnahmeeffekte nicht ausschließen zu können. Seit der Neufassung der Richtlinie 2023 sind Vollfinanzierungen ausgeschlossen.

Kritik

Ein Konjunkturprogramm, das im Schnitt mehr als ein Jahr bis zur Bewilligung braucht, verfehlt seinen eigenen Zweck. Wenn der Bund bei fast der Hälfte der Vorhaben die gesamten Kosten trägt, wird die gesetzliche Ausnahme zur Regel und Mitnahmeeffekte sind programmiert. Das Ministerium hätte den Bedarf vorab prüfen, die Fördergegenstände eng auf Aufgaben des Bundes zuschneiden und von Anfang an einen Eigenanteil verlangen müssen. So hätten mit demselben Geld mehr Einrichtungen gefördert werden können.

Ausgaben für das Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ (Fassung 2020) in den Jahren 2020 bis 2023 - Kapitel 1601 Titel 685 01 - Teil II: Antrags- und Bewilligungsverfahren, Bundesrechnungshof, 30. Juni 2025. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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