Bund zahlte Helfern sogar das 178-Euro-Steak
Für die Aufnahme von Afghanen gab das Flüchtlingsamt des Bundes einem Verein 8,4 Millionen Euro, nun fehlen über 300.000 Euro
Was ist passiert?
Im Oktober 2022 kündigte die Bundesregierung ein Aufnahmeprogramm für besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen an. Bis zu 1.000 Aufnahmezusagen im Monat sollte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erteilen. Wer infrage kommt, schlagen Nichtregierungsorganisationen vor. Damit die Vorschläge gebündelt ankommen, wählte die Bundesregierung eine NGO als Koordinierungsstelle aus. Das BAMF bezahlte sie von 2022 bis 2024 mit rund 8,4 Mio. Euro, und zwar vollständig: Eigenmittel brachte der Träger nicht ein.
Wie mit dem Geld umgegangen wurde, hat der Bundesrechnungshof nachgezeichnet. Den Vertrag über eine Software für 651.800 Euro unterschrieb der Träger am 15. September 2022, drei Tage bevor er die Förderung überhaupt beantragte. Im Antrag war trotzdem von einem noch nicht begonnenen Vorhaben die Rede. Ausgeschrieben wurde der Auftrag nicht, obwohl er den EU-Schwellenwert von 215.000 Euro rund um das Dreifache überstieg (651.800 : 215.000 ≈ 3). Der Förderbescheid des BAMF für 2022 hatte die Pflicht zur Vergabe nach Regeln zudem ausdrücklich ausgeschlossen.
Auch im Kleinen ging es großzügig zu. Der stellvertretende Leiter rechnete Mietwagen und Hotelnächte für Fahrten nach Berlin ab, obwohl Berlin sein Dienstort war. Im Februar 2023 bezahlte die Stelle ein Geschäftsessen für sechs Personen über 655 Euro, teuerster Posten war ein Steak für 178 Euro. Die vorgeschriebene Absprache mit dem BAMF gab es nicht. Von den Mitteln für 2022 blieben rund 271.000 Euro, also 27 Prozent, ungenutzt liegen. Gemeldet wurde das erst im April 2023.
Das BAMF fasste die Mängel im August 2024 in einem Bericht an das Innenministerium zusammen. Eine Reaktion ist nicht aktenkundig, für 2025 waren weiter 1 Mio. Euro für den Träger eingeplant. Erst nach dem Hinweis des Rechnungshofs wurde die Förderung beendet. Das BAMF rechnet mit Rückforderungen von mehr als 300.000 Euro. Ob der Träger mit seinen allenfalls geringen Eigenmitteln zahlen kann, ist fraglich. Das Ministerium verweist darauf, der Träger habe keine Erfahrung im Zuwendungsrecht gehabt, sei aber als einzige NGO bereit gewesen. Gerade das wäre ein Grund gewesen, genauer hinzusehen.
Kritik
Wer einem unerfahrenen Träger 8,4 Mio. Euro ohne jede Eigenbeteiligung überlässt, muss ihm besonders eng auf die Finger schauen, statt ihn auch noch von den Vergaberegeln zu befreien. Ein freihändig vergebener Softwareauftrag über 651.800 Euro und Steaks auf Staatskosten hätten früh auffallen müssen. Dass Warnungen des eigenen Bundesamts monatelang folgenlos blieben, ist ein Versagen von BAMF und Innenministerium. Am Ende droht der Steuerzahler auf mehr als 300.000 Euro sitzen zu bleiben.
Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan: Förderung der Koordinierungsstelle im Jahr 2025, Bundesrechnungshof, 7. Januar 2025. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.