Bundesgeld für Arbeitsuchende zahlt Sozialstunden
In einer ungenannten Stadt zahlte das Jobcenter 755.000 Euro für vom Gericht verhängte Sozialstunden Jugendlicher, die das Jugendamt tragen müsste
Was ist passiert?
In einer Stadt, die der Bundesrechnungshof nur „Stadt C“ nennt, leisten Jugendliche ihre vom Gericht auferlegten Sozialstunden ab. Ein freier Träger lässt sie dort unter Anleitung Kleinmöbel instand setzen und Möbel für gemeinnützige Zwecke aufwerten. Für diese Jugendlichen ist die Jugendgerichtshilfe zuständig, also das städtische Jugendamt. Bezahlt hat aber vor allem das Jobcenter C. Es ist ein Jobcenter in kommunaler Trägerschaft, das Bundesmittel verwaltet und unter der Aufsicht des Landes steht.
Im Jahr 2022 vereinbarten Stadt und Träger, das Jobcenter solle „die sonstigen mit der Maßnahmedurchführung anfallenden Kosten“ übernehmen. Das Jobcenter selbst hatte die Vereinbarung nicht unterschrieben. Es zahlte trotzdem. Für die zwei Jahre ab Juni 2020 erhielt der Träger einen Festpreis von 377.440,80 Euro. Für die zwei Folgejahre floss derselbe Betrag noch einmal, zusammen also rund 755.000 Euro. Die eigentlich zuständige Stadt gab für 2020 bis 2022 Zuwendungen von 99.530 Euro. Im ersten Zeitraum zahlte das Jobcenter damit fast viermal so viel wie die Stadt (377.441 geteilt durch 99.530 ergibt rund 3,8). Ob die Jugendlichen die Voraussetzungen für die Förderung erfüllten, prüfte das Jobcenter nicht. Ihm genügte, dass die Jugendgerichtshilfe sie geschickt hatte.
Zusätzlich durfte der Träger jedes Jahr bis zu 25.000 Euro Sachkosten abrechnen, gedacht für Werkzeuge, Maschinen und Material. Am 2. August 2021 teilte er per E-Mail mit, er habe bereits einen Transporter bestellt. Im Dezember legte er die Rechnung eines Autohauses über 29.396,46 Euro vor und beantragte 25.000 Euro. Elf Tage später war das Geld überwiesen. Rund 85 Prozent des Neuwagens trug damit das Jobcenter (25.000 geteilt durch 29.396). Einen Vermerk, warum eine Möbelwerkstatt ein neues Fahrzeug braucht, legte niemand an. Dass der Rahmen die Summe erlaubte, ersetzte offenbar jede Prüfung.
Der Bundesrechnungshof rügte all das. Sozialstunden abzuleisten passe nicht zum Ziel der Förderung, die junge Menschen in Schule, Ausbildung und Arbeit bringen soll. Das Jobcenter beendete die Maßnahmen, Ende Mai 2024 lief das Projekt aus. Das Bundesarbeitsministerium erklärte sich für nicht zuständig, die Aufsicht liege allein beim Land.
Kritik
Bundesmittel für Arbeitsuchende sind kein Notgroschen, aus dem eine Stadt die Pflichtaufgaben ihres Jugendamts bestreitet. Das Jobcenter hätte sich gegen eine Vereinbarung wehren müssen, die andere über seinen Kopf hinweg geschlossen hatten, statt den größten Teil der Rechnung zu übernehmen. Wer 25.000 Euro für einen Neuwagen überweist, ohne auch nur zu fragen, wozu er gebraucht wird, verwaltet kein Steuergeld, sondern verteilt es. Dass die Maßnahmen inzwischen beendet sind, ist richtig, kommt aber vier Jahre und mehrere hunderttausend Euro zu spät.
Förderung schwer zu erreichender junger Menschen nach § 16h SGB II: Vergabemaßnahmen bei zugelassenen kommunalen Trägern, Bundesrechnungshof, 15. Dezember 2025. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.