Bundestag zahlt Millionen ohne Kontrolle
Der Bundestag gab einem Berliner Menschenrechtsverein von 2017 bis 2022 18,4 Mio. Euro, ohne prüfen zu lassen, wofür es ausgegeben wurde
Was ist passiert?
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist ein Verein in Berlin und die nationale Menschenrechtsinstitution der Bundesrepublik. Es soll die Öffentlichkeit informieren, forschen, die Politik beraten und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beobachten. Seit 2016 wird es institutionell aus dem Haushalt des Bundestages gefördert, die Mittel vergibt die Bundestagsverwaltung.
An Geld mangelte es nicht. 2016 erhielt das Institut 2,4 Mio. Euro, 2023 waren es 5,2 Mio. Euro, mehr als das Doppelte. Die Stellen für Dauerbeschäftigte im geförderten Bereich wuchsen im selben Zeitraum von 16 auf 34,5. Der gesetzliche Aufgabenkatalog blieb dabei unverändert.
Wofür das Geld ausgegeben wurde, wollte allerdings niemand so genau wissen. Das Bundesverwaltungsamt, dem die Prüfung übertragen worden war, hatte bis zur Kontrolle durch den Bundesrechnungshof keinen Verwendungsnachweis seit 2017 angesehen. Allein für die Jahre 2017 bis 2022 sind das 18,4 Mio. Euro (2,7 + 2,7 + 3,1 + 3,1 + 3,1 + 3,7 Mio. Euro). Die Bundestagsverwaltung wusste davon und unternahm nichts. Im Prüfvermerk des Amtes hieß es trotzdem, frühere Förderungen ließen keine Beanstandungen erwarten. Auch die Satzung des Vereins lag dort laut Vermerk vor. Erhalten hatte das Amt sie nie.
Als der Bundesrechnungshof selbst in die Unterlagen schaute, fand er Hinweise auf Verstöße gegen die Zweckbindung und einen hohen Anteil nicht ordnungsgemäß belegter Zahlungen. Ähnliche Mängel hatte er schon 2013/2014 festgestellt, Besserung war damals zugesagt worden. Mehrausgaben ließ sich das Institut jeweils erst im letzten Quartal genehmigen, wenn das Geld längst ausgegeben war. Ein Plus von 33 Prozent begründete es mit dem „Fortschritt der Digitalisierung“, eine Aufstockung von 50.000 auf 150.000 Euro kam ganz ohne Begründung aus.
Die Bundestagsverwaltung will die Nachweise nun prüfen lassen. Förderziele und eine eigene Erfolgskontrolle lehnt sie jedoch ab, weil das die Unabhängigkeit des Instituts verletze. Der Rechnungshof sieht darin keinen Widerspruch zu einem ordentlichen Verfahren.
Kritik
Wer einem Verein Jahr für Jahr mehr Steuergeld überweist, muss auch nachsehen, was damit geschieht. Die Bundestagsverwaltung hat die Förderung mehr als verdoppelt, ohne die Nachweise seit 2017 auswerten zu lassen, und das trotz der bekannten Mängel aus der früheren Prüfung. Unabhängigkeit in der Sache ist kein Freibrief für ungeprüfte Belege. Vor jeder weiteren Erhöhung hätten die Nachweise geprüft und messbare Ziele festgelegt werden müssen.
Institutionelle Förderung des Deutschen Instituts für Menschenrechte e. V. (DIMR), Bundesrechnungshof, 24. Februar 2025. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.