Staatsbilanz

Bund/Verteidigung/Fehlplanung

Bundeswehrärzte behandeln Privatpatienten im Akkord

Das Verteidigungsministerium ließ Bundeswehrärzte in Koblenz ohne Kontrolle 5,6 Mio. Euro mit Privatpatienten verdienen, weit über der Grenze

Was ist passiert?

Koblenz (RP). Die Bundeswehr betreibt in Deutschland fünf Krankenhäuser, eines davon ist das Bundeswehrzentralkrankenhaus in Koblenz. Ärztinnen und Ärzte dürfen dort nebenher zivile Patienten behandeln und privat abrechnen. Das soll den Dienst attraktiver machen und Fachpersonal halten. Die Grenzen sind klar gezogen: höchstens acht Stunden pro Woche zusätzlich und höchstens 40 % des regulären Jahresgehalts. Wer darüber liegt, verliert grundsätzlich die Genehmigung. Soweit die Theorie.

Schon 2016 hatte der Bundesrechnungshof bemängelt, dass niemand diese Grenzen kontrollierte. Damals überschritt mehr als die Hälfte der Berechtigten in Koblenz die Einkommensgrenze. Manche führten bis zu 40 Privatbehandlungen pro Woche durch und gaben trotzdem ausnahmslos höchstens acht Stunden Aufwand an. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestags schloss sich der Kritik an.

Besser geworden ist seitdem nichts. Bei einer erneuten Prüfung 2025 zeigte sich: 40 Ärztinnen und Ärzte erzielten 2023 und 2024 zusammen 5,6 Mio. Euro Zusatzeinkünfte, im Schnitt rund 70.000 Euro pro Kopf und Jahr. Der Spitzenwert lag bei 418.815 Euro jährlich, fast das Vierfache eines regulären Jahresgehalts. Knapp die Hälfte lag beim Doppelten bis Zehnfachen der Grenze. Einzelne schafften bis zu 191 Privatbehandlungen pro Woche. Bei acht erlaubten Stunden, also 480 Minuten, wären das gut zweieinhalb Minuten je Patient. Betroffen waren dabei nicht nur Labor und Radiologie, sondern auch Unfallchirurgie, Augen- und HNO-Heilkunde.

Gleichzeitig bekommen Soldatinnen und Soldaten gerade in der Augen- und HNO-Heilkunde oft nur schwer einen Termin. Vielfach müssen sie zu zivilen Ärzten ausweichen, was den Bund zusätzlich Geld kostet.

Das Verteidigungsministerium sieht vor allem die Vorgesetzten vor Ort in der Pflicht. Es hat eine Arbeitshilfe verteilt, verweist auf laufende Disziplinarverfahren und betont, die 40-%-Grenze sei nicht starr. Ausnahmegenehmigungen fanden die Prüfer allerdings keine. Die gemeldeten Einkünfte für 2024 konnte das Ministerium nicht vorlegen, obwohl sie ihm vorlagen. Den Zeitaufwand hat es gar nicht erst erfasst.

Kritik

Ein Bundeswehrkrankenhaus ist zuerst für die Behandlung von Soldaten da und nicht als Nebenerwerbsquelle für Privatpraxen unter staatlichem Dach. Wer Obergrenzen festlegt und sie neun Jahre lang nicht kontrolliert, lädt geradezu zur Überschreitung ein. Das Ministerium hätte spätestens nach der Rüge von 2016 Einkünfte und Zeitaufwand systematisch erfassen und Genehmigungen bei Verstößen widerrufen müssen. Stattdessen zahlt der Bund nun dafür, dass Soldaten zu zivilen Ärzten ausweichen müssen.

Bemerkungen 2025: Ausufernde Privatabrechnungen an Bundeswehrkrankenhäusern (Nr. 14), Bundesrechnungshof, 10. Dezember 2025. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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