Staatsbilanz

Bund/Weitere/Fehlender Bedarf

Corona-Zuschlag teurer als die ganze Behandlung

Der Bund zahlte Kliniken bundesweit 3,1 Milliarden Euro: bis zu 9.508 Euro je Corona-Fall, auch ohne Symptome, mehr als eine Durchschnittsbehandlung

Was ist passiert?

Ende 2021 füllten sich die Krankenhäuser wieder mit Corona-Patienten. Um die Kliniken finanziell zu entlasten und ihnen einen Anreiz zur Aufnahme dieser Patienten zu geben, führte der Bund einen sogenannten Versorgungsaufschlag ein. Er wurde von November 2021 bis Ende Juni 2022 gezahlt, zusätzlich zur regulären Vergütung der Behandlung. Die 3,1 Mrd. Euro streckte der Gesundheitsfonds vor, der Bund erstattete sie später.

Die Formel des Bundesgesundheitsministeriums war schlicht: Tagespauschale des Krankenhauses mal 90 Prozent mal 13,9 Tage durchschnittliche Verweildauer. Bei einem Tagessatz von 760 Euro ergab das bis zu 9.508 Euro je Fall. Ob ein Patient schwer erkrankt oder nur positiv getestet war, spielte keine Rolle. Auch für eine symptomlose Infektion floss der volle Betrag. Ein durchschnittlicher Behandlungsfall kostete im Jahr 2022 dagegen 6.796 Euro. Der Aufschlag allein lag damit rund 2.700 Euro oder etwa 40 Prozent über einer kompletten Durchschnittsbehandlung (9.508 minus 6.796 Euro).

Daten über tatsächliche Mehrkosten oder Erlösausfälle der Kliniken lagen dem Ministerium nicht vor. Parallel liefen die Freihaltepauschalen weiter, 4,1 Mrd. Euro für Betten, die leer blieben. Die Häuser wurden also für ausbleibende Patienten entschädigt und bekamen für behandelte Patienten den Aufschlag dazu. Beim späteren Erlösausgleich mussten sie sich den Aufschlag nur zur Hälfte anrechnen lassen. Nachweise verlangte zunächst niemand, die Länder als Prüfer beklagten fehlende verbindliche Standards.

Das Ministerium verweist auf die Eile: Eine genaue Kostenermittlung hätte die Versorgung gefährdet, und der Aufschlag sei zielgenauer gewesen als die Freihaltepauschalen. Das klingt plausibler, als es ist. Dass schon die Freihaltepauschalen zu Überkompensation geführt hatten, war vor dem Start des Aufschlags bekannt. Ob das Geld etwas bewirkt hat, blieb offen. Die Auswertung durch einen Expertenbeirat reicht nur bis Dezember 2021, eine Wirkungsanalyse lag auch beim Bericht des Bundesrechnungshofs im Mai 2025 nicht vor.

Kritik

Der Bund hat Milliarden nach einer Formel verteilt, die mit den tatsächlichen Kosten der Kliniken nichts zu tun hatte. Wer für einen symptomlosen Patienten mehr zahlt, als eine durchschnittliche Behandlung kostet, und zugleich leere Betten bezahlt, finanziert Strukturen statt Versorgung. Die Eile erklärt eine grobe Pauschale zu Beginn, nicht aber, dass sie monatelang ohne Prüfregeln, mit halber Anrechnung und ohne Wirkungskontrolle weiterlief. Mindestens hätte der Aufschlag nach Schwere und Dauer der Behandlung gestaffelt und vollständig mit den übrigen Corona-Hilfen verrechnet werden müssen.

Corona-Versorgungsaufschlag in Konkurrenz mit weiteren Unterstützungsleistungen für Krankenhäuser, Bundesrechnungshof, 23. Mai 2025. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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