Staatsbilanz

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Doppeltes Steuergeld für den Parteinachwuchs

Der Bund zahlt den Jugendgruppen von fünf Parteien jährlich 4,2 statt geplanter 2,1 Mio. Euro, teils auch für Parteiwerbung

Was ist passiert?

Fünf Parteien unterhalten eigene Jugendorganisationen: die Junge Union von CDU und CSU, die Jusos der SPD, die Grüne Jugend, die Jungen Liberalen der FDP und die Linksjugend ['solid]. Das Bundesfamilienministerium fördert sie seit Jahrzehnten, allerdings ausdrücklich für Jugendarbeit und nicht für Parteiwerbung. Projekte mit überwiegend parteipolitischer Zielrichtung schließen die Förderrichtlinien aus.

Im Jahr 2014 flossen dafür 1,5 Mio. Euro. Für 2022 hatte die Bundesregierung in ihrem Haushaltsentwurf 2,1 Mio. Euro eingeplant. Im parlamentarischen Verfahren wurde der Betrag auf 4,2 Mio. Euro verdoppelt und in den Folgejahren beibehalten. Das zuständige Ministerium war nach eigenen Angaben in diese Erhöhung nicht einbezogen. Für die Haushaltsjahre 2022 bis 2025 summiert sich der Aufschlag auf 8,4 Mio. Euro (vier Jahre mal 2,1 Mio. Euro). Wie das Geld unter den fünf Organisationen verteilt wird, schlagen diese übrigens weitgehend selbst vor.

Der Bundesrechnungshof hat sich die Förderung genauer angesehen. Geförderte Aktivitäten hatten teilweise eine überwiegend parteipolitische Zielrichtung. Alle fünf Organisationen rechneten Veranstaltungen, für die feste Beträge vorgesehen waren, ohne nachvollziehbaren Grund als „sonstige Aktivität“ ab und kamen so an die für sie meist günstigere Fehlbedarfsfinanzierung. Eigenmittel brachten sie dabei teilweise gar nicht ein. Mehrfach forderten Organisationen mehr Geld an, als sie brauchten, und zahlten den Rest erst im Folgejahr zurück. Auf eine solche Rückzahlung von 70.000 Euro erhob das Bundesverwaltungsamt zunächst keine Zinsen; nachgefordert wurden sie erst nach der Prüfung.

Im Ministerium sieht man das Grundproblem gelassen. Die Tätigkeit der Jugendorganisationen lasse sich nicht in Jugendarbeit und allgemeinpolitische Arbeit trennen, ihr gesamtes Tun sei als Jugendarbeit zu werten. Nach dieser Lesart wäre so gut wie alles förderfähig, was der Parteinachwuchs unternimmt. Der Rechnungshof hält die gesetzliche Grundlage damit für überdehnt und sieht Konflikte mit der gesetzlich begrenzten staatlichen Parteienfinanzierung.

Kritik

Wer Jugendarbeit fördert, muss sie von Parteiarbeit trennen; wenn das zuständige Ministerium das gesamte Tun der Parteijugend als Jugendarbeit wertet, wird die Förderung zu einem Nebenweg der Parteienfinanzierung. Dass Abgeordnete den Jugendverbänden ihrer eigenen Parteien das Budget an der Fachverwaltung vorbei verdoppeln, ist ein schlechtes Signal an die Steuerzahler. Solange Fördergeld in günstigere Töpfe umgebucht wird und Eigenmittel fehlen, gehört der Betrag mindestens auf den ursprünglichen Regierungsansatz zurückgeführt. Mehr Geld darf es erst geben, wenn klare Regeln die Jugendarbeit von der Parteipolitik abgrenzen und ihre Einhaltung tatsächlich kontrolliert wird.

Förderung der Jungendorganisationen der politischen Parteien, Bundesrechnungshof, 27. Oktober 2025. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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