Entwicklungsgeld für Häuser statt Projekte
Das Entwicklungsministerium zahlte der Konrad-Adenauer-Stiftung 6,7 Millionen Euro für vier Gebäude im Ausland, ohne Beleg, dass sich das lohnt
Was ist passiert?
Die Konrad-Adenauer-Stiftung unterhält rund 100 Auslandsbüros und betreut Projekte in mehr als 120 Ländern. Ihr größter Geldgeber im Bund ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), das ihr von 2018 bis 2022 jährlich zwischen 99 und 115 Mio. Euro zahlte. Das Geld ist für Entwicklungszusammenarbeit mit Partnern vor Ort bestimmt. Ausnahmsweise darf davon auch ein Gebäude gekauft werden, allerdings nur, wenn die Stiftung rechnerisch belegt, dass sich der Kauf lohnt.
Zwischen 2018 und 2021 erwarb die Stiftung mit BMZ-Geld vier Immobilien: in Kolumbien für 1,6 Mio. Euro, in Tunesien für 1,05 Mio. Euro, in Argentinien für 0,75 Mio. Euro und in Kenia für 3,3 Mio. Euro. Das sind zusammen 6,7 Mio. Euro oder im Schnitt knapp 1,7 Mio. Euro je Objekt (6,7 Mio. geteilt durch vier). Keinem der vier Anträge lag eine Investitionsrechnung bei. In zwei Fällen genügte der Hinweis, der Kauf amortisiere sich nach 10 bzw. 30 Jahren. Eine Bescheinigung der deutschen Botschaft über die Ortsüblichkeit des Preises verlangte das Ministerium in drei von vier Fällen nicht. Es genehmigte die Käufe trotzdem, per Standardschreiben und teils binnen weniger Tage.
Am deutlichsten zeigt sich das in Argentinien. Das dortige Büro arbeitete 2021 pandemiebedingt überwiegend virtuell, auch die Bildungsveranstaltungen liefen größtenteils online. Gekauft wurde dennoch, weil der Erwerb laut Stiftung „wirtschaftlich und sinnvoll erscheine“. Einen Beleg dafür gab es nicht. Der Bundesrechnungshof hält den Kauf für nicht notwendig.
In zwei Fällen kürzte die Stiftung sogar Mittel für Entwicklungsmaßnahmen, um die Käufe zu bezahlen. Ob die Projekte ihre Ziele trotzdem erreichten, fragte das Ministerium nicht nach. Ob die Preise angemessen waren, lässt sich ohne Rechnung und Preisnachweis nicht beurteilen. Einen Schaden hat der Rechnungshof nicht beziffert. Das BMZ sagte zu, die Empfehlungen künftig zu beachten.
Kritik
Wer 6,7 Millionen Euro Entwicklungsgeld in Gebäude umlenkt, muss vorher rechnen, und das Ministerium muss diese Rechnung sehen wollen. Bewilligungen innerhalb weniger Tage, ohne Investitionsrechnung und meist ohne Preisnachweis, sind keine Prüfung, sondern ein Durchwinken. Ob die vier Häuser ihr Geld wert sind, konnte das BMZ so gar nicht wissen. Den Kauf in Argentinien hätte es bei einem weitgehend virtuell arbeitenden Büro nicht genehmigen dürfen.
Prüfung der entwicklungswichtigen Vorhaben der politischen Stiftungen (Kapitel 2302 Titel 687 04) bei der Konrad-Adenauer-Stiftung, Bundesrechnungshof, 21. Januar 2025. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.