Staatsbilanz

Bund/Weitere/Fehlender Bedarf

Entwicklungsministerium verzichtet auf Wettbewerb

Das Entwicklungsministerium lässt für Entwicklungsländer bis 1 Mio. statt 200.000 Euro ohne weltweite Ausschreibung einkaufen, ungeprüft

Was ist passiert?

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) setzt viele seiner Projekte nicht selbst um. Es beauftragt damit die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Mit Geld aus dem Bundeshaushalt finanziert sie in Entwicklungs- und Schwellenländern Infrastruktur sowie Umwelt- und Klimaschutz. Was dafür gekauft wird, bestellen meist die Partner vor Ort, nach Regeln, die die KfW mit dem Ministerium abgestimmt hat. Deren oberster Grundsatz ist der Wettbewerb. Am meisten davon bringt die internationale Ausschreibung, bei der Anbieter aus aller Welt mitbieten können.

Bis Ende 2020 galt diese Pflicht für jede Warenlieferung ab 200.000 Euro. Im Januar 2021 beschloss ein Ausschuss der KfW, die Grenze auf 1 Mio. Euro anzuheben, also auf das Fünffache. Das BMZ stimmte zu. Als Begründung nannte die KfW eine Angleichung an andere internationale Geber und leichtere Einkäufe im Gesundheitssektor während der Corona-Pandemie. Worin die Angleichung genau bestehen sollte, führte sie nicht aus. Ob sich der Verzicht auf Wettbewerb rechnet, hat niemand untersucht. Eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung fertigten weder das Ministerium noch die KfW an.

Aufschlussreich ist ein Blick auf die Regeln, die für die KfW selbst gelten. Kauft sie im eigenen Namen ein, greift das strenge Vergaberecht schon ab 221.000 Euro. Die Partner, die mit demselben Steuergeld einkaufen, dürfen dagegen bis zu einer Grenze ohne internationale Ausschreibung bestellen, die rund viereinhalbmal so hoch liegt (1.000.000 Euro geteilt durch 221.000 Euro). Für Beratungsleistungen blieb es übrigens bei 200.000 Euro.

Der Bundesrechnungshof wertet den Verzicht auf internationale Ausschreibungen zwischen 200.000 Euro und 1 Mio. Euro als wesentliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs. Er empfahl, wenigstens im Nachhinein zu kontrollieren, ob sich die Anhebung bewährt hat. Das Ministerium lehnte ab, der Aufwand sei zu hoch. Wie viel Geld durch weniger Bieter oder höhere Preise verloren ging, weiß deshalb niemand. Im November 2025 bestand der Rechnungshof weiter auf der Prüfung.

Kritik

Wer mit Steuergeld einkauft, braucht möglichst viele Bieter. Diesen Wettbewerb hat das BMZ für Warenlieferungen bis 1 Mio. Euro ohne jede Rechnung eingeschränkt. Eine Schwelle zu verfünffachen, ohne vorher die Folgen zu prüfen, verstößt gegen die Pflicht zur Wirtschaftlichkeitsuntersuchung aus der Bundeshaushaltsordnung, und die Weigerung, wenigstens nachträglich hinzusehen, macht den Fehler dauerhaft. Das Ministerium muss die Wirkung der Anhebung jetzt untersuchen und zur alten Grenze von 200.000 Euro zurückkehren, wenn sich kein Vorteil für den Haushalt zeigt.

Auftragsvergabe durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau für Projekte der Finanziellen Zusammenarbeit: Teil 1: Grundsätzliche Feststellungen, Bundesrechnungshof, 25. November 2025. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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