Staatsbilanz

Bund/Weitere/Fehlender Bedarf

Entwicklungsprojekte bis zum letzten Euro

Das Entwicklungsministerium gibt der bundeseigenen GIZ jährlich 2 Mrd. Euro ohne Konkurrenz für Projekte weltweit, die grundlos hochgeplant werden

Was ist passiert?

Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) gehört vollständig dem Bund. Sie setzt für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Entwicklungsprojekte in aller Welt um. 2024 nahm sie 3,7 Mrd. Euro ein, 2,5 Mrd. Euro davon kamen aus dem Etat des Ministeriums, also rund zwei Drittel. Das BMZ vergibt seine Aufträge direkt und ohne Wettbewerb. Das sind über 2 Mrd. Euro im Jahr, rechnerisch rund 5,5 Mio. Euro an jedem einzelnen Tag (2 Mrd. Euro geteilt durch 365).

Der Bundesrechnungshof hat untersucht, wie die Angebote dafür entstehen. Das Ministerium stellt eine Summe in Aussicht, dann kalkuliert die GIZ. Liegt das Ergebnis darunter, gehen die Zahlen zurück an die Projektverantwortlichen. Diese planen das Projekt so lange um, bis der Preis die Zielsumme erreicht. Daher kommen die auffallend runden Angebotspreise. Inhaltliche Gründe für die Aufstockung gab es nicht, und das Ministerium hatte sie auch nicht verlangt. Die GIZ beruft sich auf völkerrechtliche Zusagen an die Partnerländer. In diesen Vereinbarungen steht allerdings „bis zu“. Im Ministerium war bekannt, dass die GIZ „eher hoch“ plant. Dort sah man darin trotzdem kein Problem, denn mehr Geld bedeute schließlich mehr Wirkung.

Auch beim Eintreiben von Geld zeigte sich das BMZ nachsichtig. Die Preisüberwachungsstelle in Darmstadt hatte Beratungskosten der GIZ in sechsstelliger Höhe nicht anerkannt. Diese Kosten hingen ausgerechnet mit einem externen Gutachten zusammen. Das Ministerium forderte das Geld nicht zurück. Stattdessen verwies es die GIZ auf die Möglichkeit, erneut ein Gutachten zu beauftragen. Die Kosten dafür legt die GIZ über ihre Gemeinkosten wieder auf die Projekte um. Bezahlen muss sie am Ende also wieder das Ministerium. Nach seiner Stellungnahme vom Mai 2025 prüfte das BMZ noch, ob es die Kosten anerkennt. In einem anderen Fall aus dem Jahr 2022 blieben 23 Prozent der beanstandeten Kosten auf dem falschen Projekt verbucht. Eine Umbuchung sei zu aufwendig, so das Ministerium.

Kritik

Ein Budget ist eine Obergrenze und kein Ziel. Wer ein Angebot ohne inhaltlichen Grund auf die verfügbare Summe hochplant, gibt Geld aus, weil es eben da ist. Das Ministerium hätte diese Praxis beanstanden und zu viel abgerechnete Beträge konsequent zurückfordern müssen, statt der GIZ ein weiteres Gutachten auf Bundeskosten nahezulegen. Wer jedes Jahr Milliarden ohne Wettbewerb vergibt, muss sein eigenes Unternehmen umso strenger kontrollieren.

Beauftragung der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung - Teil IV: Beteiligungsführung, Bundesrechnungshof, 16. Dezember 2025. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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