Finanzministerium behält überflüssige Kasse
Der Bund zahlte 1,5 Milliarden Euro Steuergeld in einen Topf für DDR-Enteignete, der Steuerzahler eigentlich verschonen sollte
Was ist passiert?
Wer auf dem Gebiet der früheren DDR enteignet wurde, ob unter den Nationalsozialisten oder in der sozialistischen Wirtschaftsordnung, kann vom Bund eine Entschädigung erhalten. Bezahlt wird sie seit 1991 aus einem eigens dafür errichteten Sondervermögen, dem Entschädigungsfonds. Er wurde bewusst neben dem Bundeshaushalt geführt, denn die Allgemeinheit der Steuerzahler sollte für diese Leistungen gerade nicht aufkommen. Das Geld sollte vor allem aus Erlösen der Treuhandanstalt, aus dem Verkauf von DDR-Finanzvermögen und aus einer Vermögensabgabe auf enteignetes Vermögen stammen.
So weit der Plan. Auf die Vermögensabgabe verzichtete der Gesetzgeber, stattdessen sprang der Bundeshaushalt ein. Seit 2008 gleicht er die jährlichen Fehlbeträge des Fonds aus. Bis Ende 2023 kamen so 1,5 Mrd. Euro zusammen, im Schnitt gut 90 Mio. Euro pro Jahr (1,5 Mrd. Euro geteilt durch 16 Jahre).
Zugleich hat der Fonds kaum noch etwas zu tun, weil die meisten Verfahren abgeschlossen sind. Sein Haushalt schrumpfte von rund 400 Mio. Euro jährlich in den Jahren 2004 bis 2007 auf unter 12 Mio. Euro im Jahr 2023, also auf rund 3 Prozent. Der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt fiel von über 170 Mio. Euro im Jahr 2008 auf knapp 5 Mio. Euro im Jahr 2022.
Der Bundesrechnungshof riet dem Bundesfinanzministerium deshalb schon Mitte der 2010er-Jahre, den Fonds aufzulösen. Im November 2023 wiederholte er die Empfehlung. Das Ministerium lehnte ab und will den Fonds mindestens bis Ende des Jahrzehnts behalten. Eine Auflösung mache viel Arbeit, Gesetze müssten geändert werden, und Betroffene könnten den Eindruck gewinnen, ihre Ansprüche würden beschnitten. Dabei gingen keine Ansprüche verloren, denn die Gesetze blieben in Kraft. Nur die Kasse wäre eine andere.
Bemerkenswert ist der Zeitpunkt: Ende 2023 löste dasselbe Ministerium zwei andere Sondervermögen auf. Beim Mauerfonds seien die Aufgaben weitgehend erfüllt, beim Fonds „Digitale Infrastruktur“ hätten die Ausgaben die eigenen Einnahmen regelmäßig überstiegen. Beides trifft auf den Entschädigungsfonds ebenso zu. Der Bundesrechnungshof forderte, die Auflösung möglichst mit dem Entwurf des Bundeshaushalts 2026 einzuleiten.
Kritik
Die Entschädigungen sind berechtigt und müssen gezahlt werden, daran ändert eine Auflösung nichts. Ein eigener Fonds, der die Steuerzahler schonen sollte und seit Jahren vom Bundeshaushalt finanziert wird, ist dafür aber überflüssig und erschwert dem Parlament den Überblick über die Bundesfinanzen. Den Aufwand einer Auflösung scheut das Bundesfinanzministerium, obwohl er spätestens beim Ende des Fonds ohnehin anfällt. Es hätte den Entschädigungsfonds zusammen mit den beiden anderen Sondervermögen auflösen und die Restzahlungen in den regulären Haushalt übernehmen sollen.
Sondervermögen „Entschädigungsfonds“ auflösen: Leistungen künftig direkt aus dem Bundeshaushalt zahlen, Bundesrechnungshof, 5. Mai 2025. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.