Finanzministerium ohne Plan gegen Steuerbetrug
3 Milliarden Rechnungen zwischen Firmen jährlich soll das Bundesfinanzministerium ab 2030 erfassen, doch es fehlt jeder Zeitplan
Was ist passiert?
Wer in Deutschland an ein anderes Unternehmen verkauft, meldet dem Finanzamt bislang nur die Summe seiner Umsätze, monatlich, vierteljährlich oder jährlich. Mit wem er Geschäfte gemacht hat, erfährt die Behörde nicht. Diese Lücke nutzen Umsatzsteuerbetrüger, die jährlich Ausfälle in Milliardenhöhe verursachen. Ein nationales Meldesystem soll das ändern. Unternehmer sollen ihre elektronischen Rechnungen künftig über Plattformen verschicken, die die steuerrelevanten Daten direkt an die Finanzbehörden weiterleiten. Starten soll das System am 1. Juli 2030, zeitgleich mit einem europäischen Gegenstück, das die EU verbindlich vorgibt.
Der Termin steht, der Weg dorthin nicht. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) entwickelt das System gemeinsam mit den Ländern. Nach den Feststellungen des Bundesrechnungshofes vom Mai 2025 fehlten ein Zeitplan mit Meilensteinen, eine Projektstruktur im eigenen Haus und jeder Entwurf für die nötigen Gesetzesänderungen. Offen war auch, wer zwischen Bund und Ländern welche Aufgaben übernimmt. Eine Kostenschätzung aus dem eigenen Geschäftsbereich kam auf einen dreistelligen Millionenbetrag für den Bund, doch das Ministerium hielt sie selbst für nicht belastbar. Fest vereinbart ist nur ein Feinkonzept bis Ende 2026. Danach blieben dreieinhalb Jahre, um ein System zu bauen, das Daten aus bis zu 3 Milliarden eRechnungen im Jahr verarbeiten muss.
Wie solche Vorhaben enden können, weiß das BMF aus eigener Erfahrung. Im Jahr 2006 begann es, das europäische Informationssystem VIES zu modernisieren. Die Zeitplanung musste mehrfach korrigiert werden, der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages befasste sich wiederholt mit dem Projekt. 2022 wurde es endgültig aufgegeben, nach 16 Jahren (2006 bis 2022) und Kosten in zweistelliger Millionenhöhe.
Sorgen macht sich das Ministerium trotzdem nicht. Man habe früh mit der Planung begonnen, die europäischen Rahmenbedingungen stünden erst seit November 2024 fest, und inzwischen sei ein externer Beratungsauftrag vergeben. Der Start 2030 sei zu schaffen. Ein Beratervertrag ersetzt allerdings noch keinen Fahrplan.
Kritik
Wer ein IT-Großprojekt in dreistelliger Millionenhöhe angeht, braucht Zeitplan, Projektorganisation und eine tragfähige Kostenschätzung, bevor das Geld fließt, nicht erst danach. Nach dem gescheiterten VIES-Projekt hätte das Finanzministerium gewarnt sein müssen, statt Gelassenheit zu verbreiten. Es muss umgehend verbindliche Meilensteine festlegen und dem Bundestag die Gesetzentwürfe vorlegen. Sonst zahlt der Steuerzahler doppelt: Millionen für ein weiteres verschlepptes System und weiter Milliarden durch unentdeckten Betrug.
Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung zweiter Klasse droht, Bundesrechnungshof, 5. Mai 2025. Zahlen gegen das Dokument geprüft. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.