Staatsbilanz

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Geheimdienst-Aufpasser warten auf ihr Haus

Der Bund mietet für 43,2 Millionen Euro das Haus „Spreebogen“ für die BND-Kontrolle, voll nutzbar erst 2028, nach halber Mietzeit

Was ist passiert?

Seit 2022 gibt es eine oberste Bundesbehörde, die dem Bundesnachrichtendienst auf die Finger schaut: den Unabhängigen Kontrollrat. Er prüft, ob die technische Aufklärung des BND im Ausland rechtmäßig ist, und arbeitet dabei überwiegend mit Unterlagen der Stufe „GEHEIM“. Entsprechend streng sind die Anforderungen an seine Räume, bis hin zu einem erhöhten Abstrahlschutz.

Für diese Behörde mietete die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben im Februar 2023 ein Gebäude namens „Spreebogen“, Laufzeit bis 2033. Ab 2025 sollte der Kontrollrat das Haus vollständig nutzen. Daraus wurde nichts. Umbau und Sicherheitsmaßnahmen verzögerten sich, nach heutigem Stand ist die volle Nutzung erst 2028 möglich. Dann ist bereits die Hälfte der Mietzeit vorbei. Und selbst nach Abschluss der Arbeiten lassen sich geheime Informationen dort nach Einschätzung des Kontrollrats nur eingeschränkt bearbeiten und besprechen. Ausgerechnet das, wofür die Behörde da ist.

Auch die Rechnung wuchs mit. 2022 lag die Schätzung der Gesamtkosten bei 30,8 Mio. Euro (43,2 Mio. minus 12,4 Mio. Euro). Im Juli 2026 waren es 43,2 Mio. Euro, ein Plus von 41 Prozent. Nebenkosten und ein möglicher Rückbau nach Mietende sind darin noch nicht enthalten. Auf jedes der rund zehn Mietjahre entfallen damit rechnerisch gut 4,3 Mio. Euro.

Die Verzögerung hat Folgen über das Gebäude hinaus. Von den für 2024 und 2025 vorgesehenen 3 Mio. Euro Investitionsmitteln flossen nur 0,5 Mio. Euro ab, denn ohne fertigen Umbau ließ sich auch die Kommunikationstechnik nicht ausbauen. Zugleich soll der Kontrollrat nach einer geplanten Reform künftig auch das Bundesamt für Verfassungsschutz und den Militärischen Abschirmdienst kontrollieren und um 37 Stellen wachsen. Mehr Personal braucht mehr Platz. Eine dauerhafte Lösung bietet der „Spreebogen“ laut Bundesrechnungshof nicht. Wo die Behörde endgültig unterkommt, ist offen. Bis dahin bleibt sie auf Räume des BND angewiesen, also ausgerechnet jenes Dienstes, den sie kontrollieren soll.

Kritik

Der Bund hat sich zehn Jahre lang an ein Gebäude gebunden, das die Hälfte dieser Zeit nicht voll nutzbar ist und seinen Kernzweck, geheime Akten sicher zu bearbeiten, auch danach nur eingeschränkt erfüllt. Wer für eine Geheimschutzbehörde einen Mietvertrag unterschreibt, muss vorher klären, ob sich das Haus rechtzeitig und mit vertretbarem Aufwand absichern lässt. Statt weiteres Geld in den Umbau zu stecken, sollte der Bund zügig eine bereits gesicherte Liegenschaft finden, die auch für die wachsende Behörde reicht. Die Option, den Vertrag bis 2038 zu verlängern, darf kein Anlass sein, das Provisorium einfach fortzuschreiben.

Information über die Entwicklung des Einzelplans 22 (Unabhängiger Kontrollrat) für die Beratungen zum Bundeshaushalt 2027, Bundesrechnungshof, 28. August 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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