Hackerabwehr als Etikett für Büroalltag
Im Bundeshaushalt bucht das Innenministerium 231 Mio. Euro Alltagskosten seines IT-Sicherheitsamts an der Schuldenbremse vorbei
Was ist passiert?
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist die zentrale Stelle des Bundes für Cybersicherheit und gehört zum Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums (BMI). Seit einer Änderung des Grundgesetzes darf der Bund Ausgaben für sicherheitspolitische Aufgaben teilweise außerhalb der Schuldenbremse finanzieren, soweit sie 1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts übersteigen. Gedacht ist diese Bereichsausnahme für die Gesamtverteidigung, zu der auch die Abwehr von Cyberangriffen zählt.
Im Regierungsentwurf für den Haushalt 2025 ordnete das BMI das BSI-Kapitel vollständig dieser Ausnahme zu: 231 Mio. Euro. Mehr Geld erhält das Amt dadurch allerdings nicht. Der Ansatz soll gegenüber dem Soll 2024 um 7 Mio. Euro sinken, gegenüber den tatsächlichen Ausgaben 2024 von 254 Mio. Euro sogar um 23 Mio. Euro. Ausgenommen wird also keine Aufstockung wegen der neuen Bedrohungslage, sondern der gewöhnliche Betrieb einer bestehenden Behörde samt Personal und Liegenschaften.
Das Ministerium verweist darauf, dass die Arbeit des BSI so auch in knappen Haushaltsjahren planbar bleibe. Das mag sein. Die Kehrseite benannte der Bundesrechnungshof im Juli 2025: Die 231 Mio. Euro, die bisher unter der Schuldenbremse standen, werden dort frei und können für beliebige andere Zwecke ausgegeben werden, auch ohne jeden Bezug zur Sicherheit.
Von den 252 Mio. Euro, die das BMI insgesamt für den Schutz informationstechnischer Systeme ausnehmen will, entfallen damit rund 92 Prozent auf den BSI-Altbestand (231 von 252 Mio. Euro). Eine eigene Titelgruppe, die echte Cyberausgaben von allgemeinen IT-Kosten trennt, wäre möglich gewesen, wurde aber nicht gebildet. Was überhaupt als Cybersicherheit gilt, ist nicht abgegrenzt, Vergleichszahlen zu früheren Ausgaben fehlen. 2026 soll der ausgenommene Betrag im Einzelplan auf 421 Mio. Euro steigen, weitere Posten will das Ministerium noch suchen.
Großzügig geht es auch beim Bevölkerungsschutz zu. Der Etat des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe soll sich von 168 auf 336 Mio. Euro verdoppeln, zusammen mit dem THW sind 213 Mio. Euro zusätzlich vorgesehen. Wie der Bedarf ermittelt wurde, blieb offen, und ob das Geld im laufenden Jahr überhaupt noch abfließen kann, bezweifelte der Rechnungshof.
Kritik
Eine Ausnahme von der Schuldenbremse, die zusätzliche Sicherheitsausgaben ermöglichen soll, darf nicht zum Etikett für den Grundbetrieb einer Behörde werden. Wer einen sinkenden Etat komplett auslagert, schafft vor allem neuen Kreditspielraum für Ausgaben, die mit Cyberabwehr nichts zu tun haben. In die Ausnahme gehören nur echte Mehrausgaben, sauber getrennt ausgewiesen und auf Grundlage einer klaren Begriffsbestimmung. Mittel für BBK und THW sollten erst dann bereitgestellt werden, wenn der Bedarf tatsächlich ermittelt ist.
Information über die Entwicklung des Einzelplans 06 (Bundesministerium des Innern) für die Beratungen zum Bundeshaushalt 2025, Bundesrechnungshof, 10. Juli 2025. Zahlen gegen das Dokument geprüft. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.