Hilfsgelder ohne Preisvergleich vergeben
Die staatliche Förderbank KfW vergab für Hilfsprojekte des Bundes in ärmeren Ländern Aufträge über 900.000 Euro ohne Vergleichsangebote
Was ist passiert?
Das Bundesentwicklungsministerium (BMZ) lässt Projekte in Entwicklungs- und Schwellenländern von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanzieren und umsetzen, einer Anstalt des öffentlichen Rechts. Das Geld stammt aus dem Bundeshaushalt. Wer dafür Studien, Beratung oder Waren einkauft, soll den Auftrag grundsätzlich international ausschreiben, damit das wirtschaftlichste Angebot zum Zug kommt. Der Bundesrechnungshof hat 30 solcher Vergaben in 18 Ländern stichprobenartig geprüft. Bei fünf davon, also bei jeder sechsten, stellte er Regelverstöße fest. Zusammen geht es um Verträge über rund 900.000 Euro (149.254 + 53.817 + 416.600 + 67.568 + 211.918 Euro).
Lehrreich ist schon eine Studie zur Umwelt- und Sozialverträglichkeit eines Vorhabens. Die KfW veröffentlichte die Unterlagen nicht, sondern schickte sie an vier ausgewählte Firmen. Zwei sagten ab, ein Angebot verfehlte die Mindestpunktzahl, das andere kam zwei Stunden zu spät. Den Auftrag über 149.254 Euro erhielt am Ende ausgerechnet der Nachzügler, und zwar direkt. Im System der KfW stand der Vorgang trotzdem als internationale Ausschreibung.
Bei einem Waldschutzprojekt ging ein Forschungsauftrag mit einem geschätzten Wert von rund 420.000 Euro ohne Wettbewerb an zwei kooperierende Hochschulen. Sie seien die einzigen, die das leisten könnten, befand die KfW. Den Markt erkundet hatte sie nicht. Bei einem Beratungsauftrag reichte als Begründung, dass dem zuständigen Team kein anderer Experte bekannt sei.
In einem Projekt zur HIV-Prävention testete ein Labor über einen längeren Zeitraum Präservative ohne schriftlichen Auftrag und stellte im Sommer 2022 umgerechnet 67.568 Euro in Rechnung. Die KfW genehmigte die Direktvergabe hinterher. Bei Elektronikartikeln für rund 216.000 Euro teilte sie dem Projektträger zunächst mit, eine nachträgliche Freigabe sei nicht möglich. Im April 2022 erteilte sie diese dann doch.
Ob dabei zu viel bezahlt wurde, lässt sich nicht sagen, eben weil es keine Vergleichsangebote gab. Das BMZ wendet ein, Marktanalysen seien aus Kapazitäts- und Kostengründen nicht bei jeder Vergabe möglich. Bei Aufträgen dieser Größenordnung überzeugt das wenig.
Kritik
Wer Steuergeld ohne Vergleichsangebote vergibt, kann nicht wissen, ob der Preis angemessen ist. Die KfW hätte diese Aufträge ausschreiben oder zumindest den Markt erkunden müssen, statt sich auf bekannte Partner aus früheren Projekten zu verlassen. Wer Regelverstöße von Projektträgern nachträglich absegnet, lädt sie geradezu ein, die Bank erneut vor vollendete Tatsachen zu stellen. In solchen Fällen sollte das Geld nicht fließen, und die KfW sollte die Sanktionsmöglichkeiten ihrer eigenen Vergaberichtlinien nutzen.
Auftragsvergabe durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau für Projekte der Finanziellen Zusammenarbeit: Teil 3: Feststellungen zu einzelnen Vergabevorgängen, Bundesrechnungshof, 25. November 2025. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.