Staatsbilanz

Bund/Finanzen/Fehlender Bedarf

Klimahilfe wird zum Steuergeschenk für Landverkauf

Der Bund verliert jährlich 50 bis 60 Millionen Euro Steuern, weil Landwirte Gewinne aus Grundstücksverkäufen klimabedingt verteilen dürfen

Was ist passiert?

Wer von Acker und Wald lebt, kennt gute und schlechte Jahre. 2019 wollte der Gesetzgeber Land- und Forstwirten deshalb helfen, Gewinnschwankungen durch den Klimawandel steuerlich abzufedern. Auf Antrag werden ihre Einkünfte gleichmäßig auf drei Jahre verteilt. Weil höhere Einkommen höher besteuert werden, sinkt so die Einkommensteuer.

So weit die Absicht. Als der Bundesrechnungshof 2021 genauer hinsah, fand er in keinem einzigen Fall einen Hinweis auf das Klima. Die Ausschläge stammten aus Geschäften, die jede Branche kennt: vor allem aus dem Verkauf betrieblicher Grundstücke und aus hohen Ausschüttungen von Beteiligungen. Weil auch solche Erlöse als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft gelten, werden sie einfach mitverteilt. Die Prüfer schätzen die Steuerausfälle dadurch auf 50 bis 60 Mio. Euro im Jahr.

Wie das wirkt, zeigt ihre Modellrechnung. Ein Landwirt verdient in drei Jahren mit der Landwirtschaft 50.000, 60.000 und 40.000 Euro, zusammen 150.000 Euro. Im ersten Jahr kommen 1,2 Mio. Euro aus einem Grundstücksverkauf hinzu. Das Finanzamt verteilt die Summe gleichmäßig auf 450.000 Euro pro Jahr, und die Steuer sinkt um 160.000 Euro. Der Steuervorteil übersteigt damit alles, was der Hof in drei Jahren mit Landwirtschaft erwirtschaftet hat.

Eigentlich sollte die Regelung 2022 auslaufen. Auf die Kritik der Prüfer antwortete das Finanzministerium damals nur, eine Verlängerung sei nicht vorgesehen. Dann protestierten die Landwirte gegen die Streichung der Agrardiesel-Vergünstigung. Im Sommer 2024 verlängerte das Parlament die Tarifermäßigung bis 2028, im Wesentlichen unverändert und mit einer Formulierungshilfe aus eben jenem Ministerium. Der Rechnungshof hatte die Abgeordneten vorher gewarnt. Berücksichtigt wurde das nicht.

Heute spricht das Ministerium von vereinzelten systemischen Nebenwirkungen. Auch ein Landverkauf könne mittelbar durch den Klimawandel nötig werden. Belege dafür fanden die Prüfer in ihren Fällen nicht, weder unmittelbare noch mittelbare.

Kritik

Eine Steuerhilfe gegen Klimafolgen darf nicht zum Rabatt auf Grundstücksgeschäfte werden. Gewinne aus Landverkäufen und Beteiligungen haben mit schlechten Erntejahren nichts zu tun und gehören aus der Begünstigung herausgenommen. Dass das Parlament die Regelung trotz ausdrücklicher Warnung unverändert verlängert hat, um Proteste zu beruhigen, kostet Jahr für Jahr einen zweistelligen Millionenbetrag. Die Vorschrift muss auf die eigentliche landwirtschaftliche Tätigkeit beschränkt werden, und zwar nicht erst 2028.

Bemerkungen 2025: Steuervorteil auf landwirtschaftliche Tätigkeit begrenzen (Nr. 19), Bundesrechnungshof, 10. Dezember 2025. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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