Länder prüfen Gaststättenkassen nur alle 520 Jahre
Statt 190.000 Überraschungsprüfungen an Kassen von Gaststätten und Taxis schaffen die Finanzämter bundesweit nur 15.000 pro Jahr
Was ist passiert?
In Branchen mit viel Bargeld, etwa in der Gastronomie oder im Taxigewerbe, ist Steuerbetrug ein altbekanntes Problem. Der Bundesrechnungshof spricht von Betrugsquoten von bis zu 80 %. Einzelne Finanzministerien der Länder gingen schon vor Jahren von bis zu 10 Mrd. Euro hinterzogenen Steuern pro Jahr aus. Seit 2018 dürfen Finanzämter deshalb unangemeldet in Betriebe kommen und prüfen, ob die Kasse ordentlich geführt wird. Diese Kassen-Nachschau soll abschrecken. Vorgesehen ist, dass jedes Jahr 2,4 % aller Betriebe an die Reihe kommen. Bei 7,8 Mio. Betrieben im Jahr 2018 wären das rund 190.000 Besuche.
In der Praxis kam davon wenig an. Von 2018 bis 2023 erreichten die Länder im Bundesschnitt nur 3 bis 8 % dieses Ziels, also höchstens rund 15.000 Nachschauen pro Jahr. Einzelne Länder kamen in manchen Jahren auf null. Im Jahr 2022 blieben zwei Länder unter 40 Prüfungen. Manche Länder begnügten sich mit einer „Kassen-Nachschau light“ ohne Blick in Belege und Kassendaten. Automaten, Waagen und Taxameter wurden kaum oder gar nicht kontrolliert.
Schon das gesetzliche Ziel hätte für jeden Betrieb statistisch nur alle 42 Jahre eine Prüfung bedeutet. Bei 15.000 Nachschauen pro Jahr sind es rund 520 Jahre (7,8 Mio. Betriebe geteilt durch 15.000). Von den 2015 gegründeten Betrieben im Gastgewerbe gab es nach fünf Jahren nur noch knapp ein Drittel.
Das Bundesfinanzministerium wollte 2024 mit den Ländern verbindliche Ziele ab 2025 vereinbaren. Künftig sollten nur noch Betriebe der „Bargeldbranche“ zählen. Dann konnte man sich nicht einigen, wer überhaupt dazugehört. Nun will das Ministerium zunächst die Evaluation des Kassengesetzes abwarten. Zielvereinbarungen seien ab 2027 „zumindest denkbar“. Zu seiner Verteidigung verweist es auf gestiegene Prüfzahlen und auf die Pandemie in den Jahren 2020 und 2021. Das erklärt allerdings zwei schwache Jahre, nicht sechs.
Kritik
Eine Kontrolle, die kaum jemand zu spüren bekommt, schreckt niemanden ab. Wenn die Länder das vorgegebene Prüfziel sechs Jahre in Folge um mehr als 90 % verfehlen, darf der Bund die Lösung nicht hinter einer Debatte über Begriffe verschwinden lassen. Bis zur Einigung auf eine neue Kennzahl hätte die Zahl der Betriebe ohne Weiteres als Maßstab für verbindliche Ziele dienen können. Ehrliche Betriebe, die jeden Euro versteuern, haben Anspruch darauf, dass ihre Konkurrenz nach denselben Regeln geprüft wird.
Milliardenbetrug eindämmen: Kassen-Nachschau stärken, Bundesrechnungshof, 5. Mai 2025. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.