Staatsbilanz

Bund/Verkehr/Fehlender Bedarf

Milliarden für Brücken statt Ampeln

Bundesweit ließ das Verkehrsministerium seit 2013 für Milliarden Euro Landstraßen-Kreuzungen als Brücken bauen, den Nutzen prüfte es nie

Was ist passiert?

Wo zwei Bundesstraßen aufeinandertreffen, gibt es im Kern zwei Lösungen. Entweder kreuzen sich die Fahrbahnen auf einer Ebene, geregelt durch Ampel oder Kreisverkehr. Oder eine Straße wird auf einer Brücke über die andere geführt, Rampen verbinden beide. Welche Variante gebaut wird, bestimmen seit 2013 die Richtlinien für die Anlage von Landstraßen, kurz RAL, die das Bundesverkehrsministerium damals eingeführt hat.

Mit den RAL wurde die bisherige Logik umgedreht. Früher war die Brückenkreuzung die Ausnahme. Seitdem ist sie auf Straßen der oberen Kategorien die Regel, Ampel und Kreisverkehr sind dort nur noch ausnahmsweise zulässig, selbst wenn sie ebenso leistungsfähig und sicher wären. Ein dritter Fahrstreifen darf zudem ohne Bedarfsnachweis angelegt werden. Die einheitliche Gestaltung soll Autofahrern zeigen, auf welcher Art Straße sie unterwegs sind, und so für mehr Sicherheit und flüssigeren Verkehr sorgen. So jedenfalls das Versprechen.

Die Straßenbauverwaltungen folgen der Vorgabe ausgesprochen treu. Wie der Bundesrechnungshof feststellte, schließen sie Kreuzungen auf einer Ebene fast durchweg aus und berufen sich dabei auf die Richtlinie. Die Ausnahmen, die diese durchaus zulässt, bleiben weitgehend ungenutzt. Die Mehrkosten für Bau und Erhaltung einer Brückenkreuzung erreichen dabei teils zweistellige Millionenbeträge, und zwar für einen einzigen Knotenpunkt.

Insgesamt hat der Bund seit 2013 mehrere Milliarden Euro auf Grundlage der RAL verbaut. Ob sich das gelohnt hat, weiß niemand. Das Ministerium legte weder messbare Ziele fest noch sammelte es Daten. Vor der Einführung nahm es einfach an, Sicherheits- und Zeitgewinne würden die Mehrkosten ausgleichen. Nachgeprüft wurde das nie. Zwölf Jahre nach dem Start (2013 bis Dezember 2025) gibt es zwei Forschungsprojekte, deren Ergebnisse in ein paar Jahren kommen sollen.

Das Ministerium hält die höheren Kosten trotzdem für gerechtfertigt, weil an Ampeln gebremst und angefahren werden müsse. Wie groß dieser Vorteil ist, beziffert es nicht. Laut Rechnungshof belegen wissenschaftliche Untersuchungen, dass Kreuzungen auf einer Ebene auch auf wichtigen Straßen grundsätzlich hohe Sicherheitsansprüche erfüllen.

Kritik

Eine Richtlinie, die teure Brücken zur Regel macht, ohne ihren Nutzen jemals zu messen, ist ein Blankoscheck zulasten der Steuerzahler. Nach zwölf Jahren und mehreren Milliarden Euro auf Forschungsergebnisse in ein paar Jahren zu vertrösten, reicht nicht. Vor jedem Bau muss geprüft werden, ob Ampel oder Kreisverkehr den Zweck günstiger erfüllen, wie es die Bundeshaushaltsordnung ohnehin für jeden Einzelfall verlangt. Solange kein Sicherheitsgewinn belegt ist, gehört die Brückenkreuzung wieder in die Ausnahme.

Bemerkungen 2025: BMV muss Erfolg der Planungsrichtlinien für Straßen nachweisen und Wirtschaftlichkeit gewährleisten (Nr. 12), Bundesrechnungshof, 10. Dezember 2025. Zahlen gegen das Dokument geprüft. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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