Millionen für eine Gesetzesprüfung ohne Wirkung
Das Bundesinnenministerium zahlte 2,8 Mio. Euro, um Gesetze vorab auf Tauglichkeit fürs Internet zu prüfen. 9 von 13 Ministerien sehen keinen Nutzen
Was ist passiert?
Bevor ein Gesetz beschlossen wird, sollen die Bundesministerien prüfen, ob es sich später digital umsetzen lässt. Dafür gibt es seit Januar 2023 den sogenannten Digitalcheck. In einem ersten Schritt klären die Gesetzesschreiber, ob ihr Vorhaben überhaupt einen Digitalbezug hat. Falls ja, folgt eine ausführliche Prüfung mit Dokumentation, gedacht mit Prozessgrafiken und Gesprächen mit Fachleuten und Betroffenen. Federführend ist das Bundesinnenministerium, unterstützt von der bundeseigenen DigitalService GmbH.
Diese Unterstützung ließ sich das Ministerium einiges kosten. Für die Weiterentwicklung des Digitalchecks gab es in den Jahren 2022 und 2023 zusammen 2,8 Mio. Euro aus, für 2024 waren weitere 2,8 Mio. Euro eingeplant. Ob das Geld etwas bewirkt, wurde nie geprüft. Die Haushaltsordnung verlangt bei solchen Ausgaben spätestens nach zwei Jahren eine begleitende Erfolgskontrolle. Laut Bundesrechnungshof fand sie nicht statt. Das Ministerium zählte lediglich, wie oft der Check angewendet wurde.
Bei denen, die ihn anwenden müssen, fällt das Urteil ernüchternd aus. Neun von dreizehn befragten Ministerien bescheinigten dem Digitalcheck keine oder sogar eine negative Wirkung. Den Nutzen konnte kein einziges Haus näher beschreiben. Die Praxis passt dazu: Zwischen April 2023 und März 2024 gab es 222 ausführliche Prüfungen. Nur 38 davon enthielten eine Visualisierung, das sind 17 Prozent. Ein Gespräch mit Experten oder Betroffenen war in keiner einzigen dokumentiert. Meist wurde schlicht das PDF-Formular ausgefüllt.
Billig ist auch das nicht. Das Ministerium selbst veranschlagt je Prüfung mindestens 16 Arbeitsstunden. Für die 222 Fälle ergibt das rund 3.550 Stunden (222 mal 16) in einem Jahr, verteilt auf ohnehin ausgelastete Fachreferate.
Das Ministerium hielt dagegen, die Wirkung habe sich inzwischen verbessert, und verwies auf Musterbeispiele, Interviews und eine laufende Studie. Einen Evaluationsbericht für die Bundesregierung gab es bis März 2025 trotzdem nicht.
Kritik
Wer Millionen in ein Instrument steckt, muss wissen, ob es wirkt, zumal die Haushaltsordnung genau das vorschreibt. Stattdessen finanzierte das Bundesinnenministerium die Weiterentwicklung eines Verfahrens weiter, das die Mehrheit der Ministerien für nutzlos hält und das in der Praxis zum Ausfüllen eines Formulars verkümmert ist. Statt flächendeckend Bürokratie zu erzeugen, hätte der Check auf wenige wichtige Gesetze konzentriert und dort ernsthaft erprobt werden müssen. Ohne Erfolgskontrolle sollte kein weiterer Euro fließen.
Digitalcheck in Rechtsetzungsverfahren, Bundesrechnungshof, 26. März 2025. Zahlen gegen das Dokument geprüft. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.