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Nachrichtenprogramm für 8,9 Millionen Euro

Das Presseamt der Bundesregierung zahlte 8,9 Millionen Euro für ein Programm, das Nachrichten sammelt, ohne Preise anderer Anbieter zu vergleichen

Was ist passiert?

Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) sichtet rund um die Uhr Nachrichtenticker, Zeitungen und soziale Medien und unterrichtet damit unter anderem den Bundeskanzler und den Bundespräsidenten. Seit 2018 bündelt es diese Arbeit im IT-Verfahren NewsCenter, das über zwanzig alte Pressespiegel ablöste und teils mit künstlicher Intelligenz arbeitet. Am Nutzen eines modernen Nachrichtentischs zweifelt niemand. Offen ist eher, was er kosten durfte.

Bis Juli 2023 gab das BPA 8,9 Mio. Euro für NewsCenter aus, für 2024 bis 2027 plant es weitere 7 Mio. Euro. Von den Aufträgen an externe Dienstleister gingen 6,3 Mio. Euro, also 83 Prozent, an ein einziges Unternehmen, das der Bundesrechnungshof „Unternehmen A“ nennt. Ob ein anderer Anbieter günstiger gewesen wäre, prüfte das Amt nicht. Als Wirtschaftlichkeitsbetrachtung genügte der Satz, die Leistungen könnten „nur durch den Hersteller der Software erbracht werden“. Der damalige Vizechef vermerkte zur Auftragshöhe: „Aber nicht mehr! Das muss reichen!“ Eine Obergrenze per Ausrufezeichen ersetzt allerdings keinen Preisvergleich.

Die Verträge passten ins Bild: fast nur Dienstleistungsverträge, in der Mehrzahl ohne vereinbarte Leistungen und Fristen, weitgehend mit Vorauszahlung. Betrieben wird NewsCenter inzwischen in der Cloud desselben Unternehmens. Das BPA räumt die Abhängigkeit ein und verweist auf die Pandemie, in der man „rechtliche Spielräume“ genutzt habe.

Und die Nutzung? Von 1.014 Zugängen (Stand August 2023) entfielen 566 auf das BPA selbst, die Bundesministerien legten nur wenige an. Rechnet man die bisherigen Ausgaben auf die Zugänge um, kostete jeder rund 8.800 Euro (8,9 Mio. Euro geteilt durch 1.014). Die lizenzierten Presseartikel sehen außerhalb des Amts nur Kanzleramt, Bundespräsidialamt und die Beauftragte für Kultur und Medien. Eine Erfolgskontrolle hatte das BPA bis zur Prüfung nicht durchgeführt, der Projektabschlussbericht lag seit August 2022 als Entwurf in der Schublade.

Kritik

Wer fast neun Millionen Euro ausgibt, muss vorher zeigen, dass es keinen günstigeren Weg gibt. Das BPA hat den Anbieter faktisch gesetzt, im Voraus bezahlt und sich die geschuldete Leistung oft nicht einmal beschreiben lassen. Die Pandemie taugt nicht als Ausrede, denn Wirtschaftlichkeitsprüfungen sind auch in Eilzeiten Pflicht. Bevor weitere 7 Mio. Euro fließen, gehören Beratung und Entwicklung in den Wettbewerb und der Erfolg des Systems auf den Prüfstand messbarer Ziele.

Einsatz künstlicher Intelligenz zur Information der Bundesregierung - Teil 2: NewsCenter: Wirtschaftlichkeit und Presseauswertung, Bundesrechnungshof, 7. April 2025. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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