Staatsbilanz

Bund/Weitere/Fehlender Bedarf

Neue Bundesstraße ohne echten Kostenvergleich

Das Bundesverkehrsministerium will für 328 Millionen Euro eine neue Straße bei Bad Bodenteich bauen, obwohl 14 km weiter eine zur Autobahn führt

Was ist passiert?

Zwischen Hamburg und Wolfsburg soll die A 39 entstehen, zwischen Schwerin und Magdeburg die A 14. Beide Autobahnen will der Bund mit einer rund 70 km langen Ost-West-Achse verbinden, der sogenannten Querspange. Im Osten soll dafür die bestehende B 190 mit Ortsumfahrungen ausgebaut werden. Im Westen ist bis zur A 39 bei Bad Bodenteich eine neue Trasse vorgesehen, die B 190n. Eine Straße gibt es in der Gegend allerdings schon: Die B 71 führt von Salzwedel zur A 39, trifft 14 km nördlich von Bad Bodenteich auf die Autobahn und setzt sich bis zur B 4 fort.

Welche Lösung die bessere ist, hat das Bundesverkehrsministerium (BMDV) im Jahr 2010 entschieden. Eine Nutzen-Kosten-Rechnung nach der für Bundesverkehrswegeprojekte vorgesehenen Methode stellte es dabei nicht an. Stattdessen vergab es je Kriterium „Rang 1“ oder „Rang 2“. Die Kosten zählten damit genauso viel wie etwa die Folgen für die Landschaft, gewichtet wurde nichts. Den Neubau dachte das Ministerium außerdem bis zur B 4 weiter, den Ausbau der B 71 nur bis zur Autobahn, obwohl die Verbindung zur B 4 dort längst besteht. Der Neubau gewann.

Seitdem sind die geschätzten Kosten der Querspange von 256 auf 328 Mio. Euro im Jahr 2022 gestiegen, ein Plus von 72 Mio. Euro oder rund 28 Prozent. Danach legten die Baupreise im Straßenbau um weitere 23 Prozent zu. Schlägt man diese Steigerung voll auf, ergeben sich rechnerisch rund 403 Mio. Euro (328 × 1,23).

Der Bundesrechnungshof hält den Variantenvergleich für methodisch falsch und nicht belastbar. Er verlangte im Mai 2025 eine neue Berechnung, bevor weiter geplant wird. Das Ministerium sieht dafür keinen Anlass, man habe schließlich das eigene Regelwerk beachtet. Dass genau dieses Regelwerk vom Bundesrechnungshof bereits in seinen Bemerkungen 2020 als nicht haushaltskonform beanstandet wurde, beeindruckt im Ministerium offenbar niemanden.

Kritik

Wer eine neue Trasse für hunderte Millionen Euro bauen will, obwohl 14 km weiter schon eine Straße zur Autobahn führt, muss sauber belegen, dass sich das lohnt. Ein ungewichtetes Punktesystem, das Kosten und Landschaft gleich behandelt und die Varianten unterschiedlich lang ansetzt, leistet das nicht. Das Ministerium hätte beide Varianten mit aktuellen Daten nach der vorgeschriebenen Methode vergleichen müssen, bevor es weiterplant. Diese Prüfung bei steigenden Kosten schlicht zu verweigern, ist keine Planungssicherheit, sondern Bequemlichkeit auf Kosten der Steuerzahler.

BMDV missachtet Haushaltsrecht: Wirtschaftlichkeit des Neubaus der B 190n nicht nachgewiesen, Bundesrechnungshof, 5. Mai 2025. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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