Staatsbilanz

Bund/Weitere/Fehlender Bedarf

Schnelle Arzttermine doppelt bezahlt

Der Bund lässt Kassen 2,9 Milliarden Euro extra für schnelle Arzttermine zahlen, doch die Wartezeit beim Facharzt stieg von 33 auf 42 Tage

Was ist passiert?

Bund. Wer gesetzlich versichert ist und einen Facharzttermin sucht, kann bei der Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigungen anrufen. Zeitnahe Termine gehören ohnehin zum Auftrag der Ärzteschaft. Sie sind mit der regulären, budgetierten Gesamtvergütung der Krankenkassen bereits bezahlt, also aus den Beiträgen der Versicherten. Trotzdem beschloss der Bund 2019 mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz zusätzliche Honorare ohne Mengenbegrenzung. Sie gelten für vermittelte Termine, Akutfälle, offene Sprechstunden und Hausarztvermittlungen. Auf diese Weise sollten die Wartezeiten sinken.

Damit nichts doppelt bezahlt wird, war das Budget um diese Leistungen zu kürzen. Das galt allerdings nur für ein Jahr nach der Einführung, und die Zuschläge waren von Anfang an ausgenommen. Bis Mitte 2024 summierten sich die Mehrausgaben der Kassen so auf 2,9 Mrd. Euro. Allein 2023 waren es 619,5 Mio. Euro, rund 1,7 Mio. Euro an jedem Tag des Jahres (619,5 Mio. Euro geteilt durch 365). Ausgerechnet 2023 erhöhte der Bund die Zuschläge noch, für einen Akuttermin auf 200 Prozent.

Die Praxen stellten sich rasch darauf ein. Bei der Hausarztvermittlung stiegen die Mehrausgaben von 19,8 Mio. Euro im Jahr 2022 auf 327,7 Mio. Euro im Jahr 2023, mehr als das Sechzehnfache. Manche Fachpraxen verlangten nach Beobachtung des GKV-Spitzenverbandes vor der Terminvergabe einen „Dringlichkeitsnachweis“ vom Hausarzt.

Anders entwickelten sich die Wartezeiten. Gesetzlich Versicherte warteten 2019 im Schnitt 33 Tage auf einen Facharzttermin, 2024 waren es 42 Tage. Knapp die Hälfte der Befragten kannte die Terminservicestelle 2024 nicht einmal. Das Bundesgesundheitsministerium hielt intern schon früh fest, die Regeln seien auf Doppelfinanzierung angelegt. Ein Änderungsantrag zur Bereinigung fand 2024 im Bundestag aber keine Berücksichtigung. Nun will das Ministerium zunächst die vollständige Evaluation abwarten, deren dritter Teil im zweiten Quartal 2026 vorliegen soll. Die Zuschläge sollen erst mit einem geplanten Primärarztsystem überprüft werden. Die Gründe für die längeren Wartezeiten seien vielfältig, heißt es aus dem Ministerium. Ob die Zuschläge etwas bewirken, weiß also niemand. Gezahlt werden sie trotzdem.

Kritik

Leistungen, die mit dem Budget bereits bezahlt sind, dürfen nicht noch ein zweites Mal vergütet werden. Ein Gesetz, das Wartezeiten verkürzen sollte, gehört spätestens dann auf den Prüfstand, wenn sie um neun Tage gestiegen sind. Das Ministerium kannte die Doppelfinanzierung und vertagt die Entscheidung dennoch auf eine Strukturreform ohne festen Termin. Die Zuschläge sollten gestrichen werden, bis ihre Wirkung belegt ist.

Extrabudgetäre Vergütung von Leistungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes in der ambulanten Versorgung, Bundesrechnungshof, 5. Februar 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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