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Steuererklärung: Gründlich geprüft alle 150 Jahre

Finanzämter sehen nur jede 150. Steuererklärung gründlich an, ob ihr Prüfprogramm richtig filtert, kann seit 2017 niemand messen

Was ist passiert?

Jedes Jahr gehen bei den Finanzämtern Millionen Steuererklärungen ein, im Jahr 2020 allein 28,2 Millionen Einkommensteuererklärungen über Elster. Zuerst liest sie eine Maschine. Ein Risikomanagementsystem gleicht die Angaben mit festgelegten Regeln ab und meldet nur Auffälliges an die Beschäftigten. Alles andere gilt als geprüft. So soll eine Verwaltung entlastet werden, die zwischen 2003 und 2023 rund 17.700 Vollzeitkräfte verloren hat, während die Zahl der Einkommensteuerfälle auf 31,6 Millionen stieg.

Seit 2018 schreibt die Abgabenordnung vor, dass solche Systeme regelmäßig auf ihre Wirkung überprüft werden und eine Zufallsauswahl enthalten. Für die Überprüfung braucht es Daten, und dafür wurde ein eigenes IT-Verfahren konzipiert. Fertig sein sollte es Ende 2017. Im Juni 2025 stellte der Bundesrechnungshof fest, dass es noch immer nicht fertig ist und ein Einsatztermin nicht absehbar ist. Das Bundesfinanzministerium erklärte dazu, zuerst müssten die Festsetzungsprogramme auf das Betriebssystem Linux umgestellt werden. Ob die Maschine richtig filtert, kann damit seit siebeneinhalb Jahren niemand belastbar sagen.

Bleibt die Zufallsauswahl, die blinde Flecken aufdecken und abschrecken soll. Die Steuerverwaltung zieht dafür zwei Prozent der Fälle. Statistisch ist damit jeder Steuerpflichtige alle 50 Jahre einmal dran. Der Bundesrechnungshof fand aber nur in einem Drittel der untersuchten Fälle eine angemessene Prüfung. Belege wurden häufig nicht verlangt, selbst bei Spenden oder Handwerkerleistungen, für die das Gesetz Nachweise vorschreibt. Rechnet man das hoch, wird nur gut jede 150. Erklärung gründlich angesehen (2 Prozent mal ein Drittel ergibt rund 0,67 Prozent). Einmal in 150 Jahren also.

Das Ministerium hält die zwei Prozent dennoch für ausreichend, eine mathematische Berechnung habe das bestätigt. Auch eine reine Schlüssigkeitsprüfung könne Teil der Rechtsprüfung sein. Eine Schlüssigkeitsprüfung erledigt allerdings bereits die Maschine. Weitere Systeme, etwa für Umsatzsteuervoranmeldungen, wurden teils noch nie evaluiert und haben bis auf wenige Ausnahmen gar keine Zufallsauswahl.

Kritik

Ein Prüfsystem, dessen Wirkung seit Jahren niemand messen kann, verdient den Namen kaum. Das seit Ende 2017 überfällige IT-Verfahren hätten Bund und Länder mit Vorrang fertigstellen müssen, statt auf die nächste technische Umstellung zu verweisen. Zufallsfälle, die nur auf Schlüssigkeit gelesen werden, schrecken niemanden ab und lassen erhebliche Steuerausfälle zu. Das Bundesfinanzministerium sollte sein Mitspracherecht nutzen und nur Systeme zulassen, die die gesetzlichen Vorgaben von Beginn an erfüllen.

Einsatz von Risikomanagementsystemen in der Steuerverwaltung, Bundesrechnungshof, 26. Juni 2025. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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