Steuerrabatt für Bauern-Diesel ohne Ablaufdatum
Der Bund verzichtet jedes Jahr auf 430 Mio. Euro Steuern auf Diesel für Traktoren, unbefristet, obwohl Gutachter nur eine Vier vergaben
Was ist passiert?
Traktoren, Mähdrescher und Forstmaschinen fahren mit Diesel. Für diesen Kraftstoff gewährt der Bund Betrieben der Land- und Forstwirtschaft eine Entlastung bei der Energiesteuer, den sogenannten Agrardiesel. Erklärtes Ziel ist ihre Wettbewerbsfähigkeit. Bis Ende 2025 hatte die Bundesregierung die Vergünstigung abgeschafft. Zum 1. Januar 2026 führte sie sie vollständig wieder ein, diesmal ohne jedes Enddatum.
Dem Bundeshaushalt entgehen dadurch jährlich 430 Mio. Euro. Das sind rund 1,2 Mio. Euro an jedem Tag des Jahres (430 Mio. Euro geteilt durch 365 Tage). Ein gutes Zeugnis hat die Subvention nicht. Das Finanzwissenschaftliche Forschungsinstitut an der Universität zu Köln vergab 2019 die Gesamtnote „ausreichend“, nach Lesart des Bundesrechnungshofes also eine Vier. Die Hilfe sei nicht zielgenau und verzerre den Einsatz der Produktionsfaktoren zugunsten von Diesel. Zudem habe sie kritische Verteilungs- und Umweltwirkungen. Die Gutachter empfahlen eine Reform, die weniger umweltschädliche Produktionsfaktoren fördert. Die OECD nannte die Rückkehr zum Agrardiesel in ihrem Wirtschaftsbericht 2025 einen „Schritt in die falsche Richtung“.
Die Bundesregierung verweist auf geplante Änderungen der europäischen Rahmenvorschriften. Erst danach lasse sich die Vergünstigung sachgerecht anpassen. Bis dahin gilt, was der Koalitionsvertrag vorgibt. Warum eine Regelung, deren Umbau man selbst in Aussicht stellt, ausgerechnet unbefristet gelten muss, erklärt sie nicht. Dabei hatte sie sich 2015 in ihren Subventionspolitischen Leitlinien selbst verpflichtet, Subventionen grundsätzlich zu befristen und Evaluationen zu beachten. Das Finanzministerium meint, die Befristungsregel gelte nur für direkte Finanzhilfen. Der Bundesrechnungshof hält dagegen, dass der Subventionsbegriff für beide Arten gleichermaßen gilt.
Glücklich verlief auch die Vorgeschichte nicht. Den zwischenzeitlichen Abbau zählt der Bundesrechnungshof zu den unkoordinierten Maßnahmen, die sich als unproduktiv erwiesen haben. Das Ergebnis des Hin und Her: erst gestrichen, dann zurückgeholt, und am Ende eine schlecht bewertete Dauersubvention ohne Prüftermin.
Kritik
Eine Subvention, die von Gutachtern nur ein „ausreichend“ erhält und der Umwelt schadet, gehört reformiert und nicht unbefristet zurückgeholt. Wer selbst ankündigt, die Regelung nach neuen EU-Vorgaben umbauen zu wollen, hätte sie mindestens befristen müssen, wie es die eigenen Leitlinien verlangen. So verzichtet der Bund Jahr für Jahr auf 430 Mio. Euro, ohne dass ein Zeitpunkt für eine Überprüfung feststeht. Hilfe für die Land- und Forstwirtschaft sollte zielgenau wirken, statt pauschal den Dieselverbrauch zu begünstigen.
30. Subventionsbericht der Bundesregierung - Steuervergünstigungen, Bundesrechnungshof, 16. Juni 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.