Studien für 134 Millionen Euro, aber keine Liste
Das Bundeswirtschaftsministerium gab von 2020 bis 2024 rund 134 Millionen Euro für 196 Studien aus und führte darüber keine eigene Liste
Was ist passiert?
Ministerien lassen sich bei Fragen, die ihr eigenes Personal nicht beantworten kann, von Instituten zuarbeiten. Diese Auftragsforschung soll politische Entscheidungen vorbereiten. Seit 2007 gelten dafür Leitlinien der Bundesregierung: Bedarf begründen, Doppelungen vermeiden, Ergebnisse kontrollieren. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat diese Regeln offenbar eher als Anregung verstanden.
Der Bundesrechnungshof wollte wissen, welche Forschungsvorhaben das Ministerium seit 2020 vergeben hatte. Das Ministerium konnte die Frage nicht beantworten, weil es diese Vorhaben nicht gesondert erfasst. Erst die Vergabestelle trug die Aufträge zusammen. Es waren 196 Vorhaben zwischen 2020 und 2024 für zusammen rund 133,7 Mio. Euro. Im Schnitt kostete ein Vorhaben damit knapp 682.000 Euro (133,7 Mio. Euro geteilt durch 196). Allein 2024 flossen 25,8 Mio. Euro. Dem Bundestag hatte die Bundesregierung für dasselbe Jahr nur 8,6 Mio. Euro als Ressortforschung des Ministeriums in der Projektförderung genannt, also rund ein Drittel. Das Ministerium hielt diese Zahl selbst für falsch, war an der Antwort nach eigener Aussage aber nicht beteiligt.
Bei 15 Vorhaben sahen die Prüfer genauer hin. Die angeforderten Bedarfsanalysen legte das Ministerium nicht vor, sondern Vermerke und Leitungsvorlagen. Eine Studie zur Gewinnung von Pflege-Auszubildenden aus Drittstaaten wurde mit dem Koalitionsvertrag begründet. Eine andere Studie wurde damit gerechtfertigt, dass der alte Vertrag ausgelaufen sei und die Branche den Auftrag nicht selbst vergeben könne. Ob andere Ministerien zum selben Thema bereits forschen, hat das Haus bei keinem der 15 Vorhaben dokumentiert. Ein Auftrag über 3,7 Mio. Euro fehlte sogar in der Datenbank des Bundes, die genau solche Doppelungen verhindern soll. Externe Vergaben begründete das Ministerium oft nur pauschal mit fehlendem Personal. Ob die bezahlten Studien ihr Ziel erreichten, wurde in mehreren Fällen nicht geprüft.
Das Ministerium verweist auf ein einheitliches, mehrstufiges Prüfverfahren. In den Akten fanden die Prüfer davon keine Spur. Auf viele Einzelvorwürfe ging das Ministerium gar nicht ein. Stattdessen kündigte es einen Forschungsplan und eine neue Forschungsbeauftragte an.
Kritik
Wer jedes Jahr zweistellige Millionenbeträge für Studien ausgibt, muss wissen, wofür und in welcher Höhe. Ohne Bedarfsnachweis, ohne Abgleich mit der Forschung anderer Ressorts und ohne Erfolgskontrolle ist nicht auszuschließen, dass Steuergeld in Studien fließt, die niemand braucht oder die es schon gibt. Das Ministerium hätte jeden Auftrag begründen, mit vorhandener Forschung abgleichen und am Ende auf seinen Nutzen prüfen müssen. Der angekündigte Forschungsplan muss nun zeigen, dass mehr dahintersteckt als ein Versprechen.
Ressortforschung, Bundesrechnungshof, 10. Juni 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.