Umweltministerium gibt Verlierer Extrachance
Das Bundesumweltministerium ließ einen doppelt abgelehnten Antrag für Umweltschutz per Künstlicher Intelligenz über 2,95 statt 2 Mio. Euro nachbessern
Was ist passiert?
Mit den „KI-Leuchttürmen für Umwelt, Klima, Natur und Ressourcen“ fördert das Bundesumweltministerium seit 2019 Projekte, die mit Künstlicher Intelligenz ökologische Probleme lösen sollen. Sie sollen etwa Waldbrände früher erkennen oder die Abfallwirtschaft effizienter machen. Für die ersten beiden Förderaufrufe stehen rund 70 Mio. Euro bereit. Wer Geld will, muss sich im Wettbewerb gegen andere Bewerber durchsetzen. So sieht es jedenfalls das Verfahren vor.
Ein Verbund kannte das Verfahren bereits gut. Seine Konzeptidee war im ersten Aufruf gefördert worden. Das daraus entwickelte Projekt fiel dann aber durch: Das zuständige Fachreferat im Ministerium vergab die Wertung 0, „nicht empfohlen“. Die geplanten Verfahren brächten keinen klaren ökologischen Nutzen und seien „eher kontraproduktiv und kaum wirtschaftlich“. Im zweiten Aufruf reichte der Verbund seinen Vorschlag beinahe unverändert erneut ein. Das Fachreferat kam zum selben Urteil und vergab wieder eine 0. Obendrein war die Obergrenze je Projekt inzwischen auf 2 Mio. Euro gesunken, doch der Verbund hatte seinen Antrag nicht angepasst. Er beantragte rund 2,95 Mio. Euro, also knapp 1 Mio. Euro oder fast 50 % mehr als erlaubt. Unter 87 eingereichten Vorschlägen war er der einzige, der die Grenze überschritt.
Statt einer Absage folgte ein Sondertermin. Nach Abschluss der Bewertung besprachen Ministerium und Umweltbundesamt mit den Verbundpartnern die fachliche Kritik, die vielen Beteiligten und die hohe Summe. Danach durfte der Verbund nach Ablauf der Bewerbungsfrist eine stark überarbeitete Skizze nachreichen, mit vier statt acht Partnern und einer deutlich geringeren Fördersumme. Keinem anderen Bewerber wurde diese Möglichkeit eingeräumt.
Das Ministerium beruft sich auf ein hohes Bundesinteresse. Als einziges Projekt in einem strategisch bedeutsamen Sektor habe das Vorhaben eine herausragende Bedeutung gehabt. Dass diese Sonderstellung nicht ausreichend dokumentiert wurde, räumt es selbst ein. Der Bundesrechnungshof sieht die Chancengleichheit verletzt und das Ermessen fehlerhaft ausgeübt. An dieser Kritik hält er trotz der Stellungnahme des Ministeriums fest.
Kritik
Ein Wettbewerb, in dem ein zweimal durchgefallener Bewerber nach Fristende Beratung vom Ministerium erhält, verdient diesen Namen nicht. Hält das Ministerium ein Vorhaben für unverzichtbar, muss es das vorher offen begründen und nicht im Nachhinein in einem Sondertermin regeln. Der bloße Verweis auf das Bundesinteresse ersetzt keine Abwägung, zumal die eigenen Fachleute dem Projekt zweimal die Wirtschaftlichkeit abgesprochen hatten. Fördergeld gehört den besten Vorschlägen und nicht den hartnäckigsten.
Ausgewählte Maßnahmen zur Förderung der Künstlichen Intelligenz: Wettbewerbliches Auswahlverfahren, Bundesrechnungshof, 7. August 2025. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.