Umweltministerium in Berlin zahlt Milliarden ohne Ziel
Das Bundesumweltministerium plante 2,8 Milliarden Euro Zuschüsse ein, doch bei 27 von 44 Vorhaben fehlte ein messbares Ziel
Was ist passiert?
Bevor ein Bundesministerium Fördergeld verteilt, legt es in einer Förderrichtlinie fest, wer Anträge stellen darf, wofür es Geld gibt, wie viel der Empfänger selbst beisteuern muss und woran sich der Erfolg später messen lässt. Vor dem Erlass muss der Bundesrechnungshof angehört werden. Er soll Fehler finden, solange sie noch kein Geld kosten.
Das Bundesumweltministerium erließ zwischen 2016 und 2021 insgesamt 79 Förderrichtlinien und Förderaufrufe. Der Rechnungshof nahm sich 47 davon vor. Daran hingen geplante Ausgaben von 2,8 Mrd. Euro, rechnerisch knapp 60 Mio. Euro je Richtlinie (2,8 Mrd. Euro geteilt durch 47). Das Ergebnis liest sich wie eine Mängelliste, die sich Jahr für Jahr wiederholt. Bei 27 von 44 vorgelegten Entwürfen fehlten messbare Ziele, ob das Geld etwas bewirkt, lässt sich so kaum feststellen. Bei 16 blieb offen, welche Kosten überhaupt förderfähig sind, unerwünschte Mitnahmeeffekte waren damit nicht auszuschließen. Bei drei Richtlinien war auf dem Papier eine Teilfinanzierung vorgesehen, zugelassen wurde dennoch die volle Übernahme durch den Bund.
Die Hinweise des Rechnungshofs lagen dem Ministerium jedes Mal vor, besser wurden die Entwürfe trotzdem nicht. Die empfohlene interne Kontrolle lehnte das Haus ab: Ein solches Controlling sei nicht verhältnismäßig und damit unwirtschaftlich. Stattdessen verwies es auf hauseigene „Leittexte“, die nach Einschätzung des Rechnungshofs kaum über das ohnehin geltende Recht hinausgehen. Zu den einzelnen Mängeln äußerte sich das Ministerium nicht.
Auch die Prüfung selbst kam nur mühsam voran. Im Juni 2022 angekündigt, waren die elektronischen Akten erst im November im nötigen Umfang zugänglich. Bei 11 Richtlinien landeten zahlreiche Dokumente gesammelt an einzelnen Tagen in der Akte, und diese Tage fielen auffällig mit den Ankündigungen der Prüfer zusammen. Teils wurde noch am Tag der Prüfung selbst nachgelegt. In Berlin erhielten die Prüfer zunächst einen offenen Gemeinschaftsraum ohne Zugang zum Ablagesystem.
Kritik
Wer Milliarden verteilt, ohne festzulegen, was damit erreicht werden soll, kann am Ende weder Erfolg noch Misserfolg nachweisen. Das Umweltministerium hat die Warnungen des Rechnungshofs über Jahre ignoriert und Fördergeld nach Regeln vergeben, die Mitnahmeeffekte und Vollfinanzierungen nicht verhinderten. Dass es eine Kontrolle der eigenen Richtlinien ausgerechnet als unwirtschaftlich ablehnt, ist bei Ausgaben dieser Größenordnung nicht nachvollziehbar. Messbare Ziele, klar begrenzte Kosten und ein verbindlicher Eigenanteil müssen Voraussetzung sein, bevor auch nur ein Euro fließt.
Erlass von Förderrichtlinien durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit in den Jahren 2016 bis 2021 - Einzelplan 16 - Teil II: Anhörungsverfahren und Aktenführung, Bundesrechnungshof, 2. Juni 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.