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Zoll droht Autofahrern trotz bezahlter Steuer

Bundesweit landen jährlich über 2 Millionen Kfz-Steuerfälle beim Zoll in der Vollstreckung, die Hälfte unnötig wegen verwirrender Kontoangaben

Was ist passiert?

Seit 2014 zieht der Zoll die Kfz-Steuer ein. Für die Halter bedeutet das Post von mehreren Stellen: Den Steuerbescheid schickt ein Hauptzollamt, die Mahnung kommt von der Bundeskasse und die Vollstreckungsankündigung von einem weiteren Hauptzollamt. Jedes Schreiben hat einen anderen Briefkopf, die Steuernummer ist jedes Mal anders geschrieben, und das Autokennzeichen findet sich erst im Fließtext. Das Hauptzollamt Braunschweig zählte 2024 selbst auf, wie das für Bürger aussieht: Bescheid aus Braunschweig oder Hildesheim, Erhebung in Halle, Vollstreckung in Helmstedt oder Hannover, Auskünfte aus Dresden. Manche Empfänger hielten die Briefe für einen Betrugsversuch.

Auch beim Bezahlen ging es durcheinander. Bescheid und Mahnung nennen das Konto der Bundeskasse und die Steuernummer als Verwendungszweck. Wer anschließend eine Vollstreckungsankündigung bekommt, soll binnen zwei Wochen an eine Zollzahlstelle zahlen und ein neues Geschäftszeichen angeben. Schon 2018 warnte das für den Zahlungsverkehr zuständige Referat im Bundesfinanzministerium vor Nachfragen und Doppelzahlungen und schlug vor, überall dasselbe Konto und denselben Verwendungszweck zu verwenden. Das Ministerium hielt eine entsprechende Anweisung für entbehrlich.

Die Folgen hielt der Bundesrechnungshof fest. Seit 2021 landeten jährlich über 2 Millionen Fälle in der Vollstreckung, die Hälfte davon nahm die Bundeskasse wieder zurück, meist nach wenigen Tagen. Hauptgrund war, dass Schuldner wie gewohnt an die Bundeskasse gezahlt hatten. Jeden dieser Fälle mussten die Vollstreckungsstellen von Hand abschließen. Kfz-Steuerfälle machen dort bis zu 50 Prozent der Arbeit aus, bringen aber weniger als 10 Prozent der Vollstreckungseinnahmen. Rechnerisch sind das rund 73 Euro je Vorgang (160 Mio. Euro Einnahmen im Jahr 2023 geteilt durch 2,2 Millionen Vorgänge). In einem Fall verschickte eine Vollstreckungsstelle am selben Tag zwei Ankündigungen, eine davon über eine Restschuld von 50 Cent.

Abhilfe soll ein einheitliches Erhebungskonto bringen. Geplant ist es seit 2019, angekündigt nun für die zweite Hälfte 2026. Ob Mahnung und Vollstreckung künftig dieselben Zahlungsdaten nennen, will die Generalzolldirektion lediglich prüfen.

Kritik

Das Problem war im Bundesfinanzministerium seit 2018 bekannt, die Lösung lag auf dem Tisch und kostete nur eine Entscheidung. Stattdessen haben Vollstreckungsbeamte jedes Jahr Hunderttausende Fälle bearbeitet, die gar keine waren, weil Bürger schlicht auf das falsche Konto des Bundes überwiesen hatten. Personal, das Steuerschulden eintreiben soll, darf nicht damit beschäftigt sein, die Folgen widersprüchlicher Behördenbriefe aufzuräumen. Ein Konto, ein Verwendungszweck und das Kennzeichen gut sichtbar im Briefkopf hätten längst eingeführt sein müssen und dürfen nicht auf eine IT-Plattform warten, die seit Jahren verschoben wird.

Vollstreckung bei der Kraftfahrzeugsteuer: Teil 4: Außenkommunikation, Bundesrechnungshof, 13. November 2025. Zahlen gegen das Dokument geprüft. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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